30. Wiener Landtag (6)

Bauordnungsnovelle 2018

Wien (OTS/RK) – LAbg Georg Fürnkranz (FPÖ) vermisste eine Verankerung
des Schutzes des UNESCO-Weltkulturerbes in der Bauordnung. Die
Stadtregierung lege in Sachen Bauordnung wieder eine unverbindliche
Richtlinie vor, vergleichbar mit dem Hochaus-Konzept. Dieses hätte
auch den Bau des Heumarkt-Hochhauses von Investor Michael Tojner
nicht verhindert. Dieser stehe auch in der Kritik, weil er Anteile an
einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft halte. Fürnkranz brachte
einen Antrag ein, in dem die FPÖ verlangt, eine Firma aus dem
Firmenbuch zu löschen, wenn sie eine Beteiligung an einem
gemeinnützigen Bauträger hält.

Abstimmung: Das Gesetz wurde Mehrstimmig beschlossen. Die Anträge
der Opposition fanden nicht die notwendige Mehrheit.

Zwtl.: Änderung des Wiener Jugendschutzgesetzes

LAbg Markus Ornig, MBA (NEOS) begrüßte, dass mit der
Harmonisierung der Jungendschutzgesetze „starre Strukturen des
Föderalismus aufgebrochen“ worden seien. Zum Jungendschutz gehöre
auch das Thema Rauchen. In kaum einem europäischen Land würden so
viele Jugendliche regelmäßig rauchen wie in Österreich. Mit der
Aufhebung des Rauchverbotes in der Gastronomie setze die
Bundesregierung das falsche Zeichen. Ornig erinnerte an die
langjährige Forderung der NEOS nach einem „Nachtbürgermeister“:
Andere Städte hätten damit – auch im Sinne des Jugendschutzes – gute
Erfahrungen gemacht.

LAbg Peter Kraus, BSc (Grüne) begrüßte die Harmonisierung der
Jugendschutzbestimmungen, bedauerte aber, dass das schwarz-blau
geführte Oberösterreich bei der Harmonisierung als einziges
Bundesland ausschere. Mit der Aufhebung des Nichtraucherschutzes in
der Gastronomie konterkariere die Bundesregierung den Jugendschutz.

LAbg Marina Hanke, BA (SPÖ) begrüßte das Ende „absurder“
Unterschiede zum Beispiel bei der Fortgehzeit bei Jugendlichen
zwischen den Bundesländern. Auch für Hanke sei ein Rauchverbot in der
Gastronomie im Sinne des Jugendschutzes.

Abstimmung: Die Jugendschutznovelle wurde beschlossen.

Zwtl.: 15a Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur
Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22

LAbg Mag.a Bettina Emmerling, MSc (NEOS) bezeichnete die
getroffene Vereinbarung als „kein großer Wurf“. Sie biete keine
Planungssicherheit für Länder. Die Vereinbarung ermögliche auch kein
zweites verpflichtendes Kindergarten-Jahr, kleinere Gruppen oder
einen besseren Betreuungsschlüssel. Sie kritisierte den Bildungsplan
der Stadt Wien für Kindergartenbetreiber. Dieser sei „schwammig“
formuliert, für Kindergarten-BetreiberInnen sei es schwierig die
Auflagen zu erfüllen. Sie brachte einen Antrag für mehr Transparenz
beim Anforderungskatalog für KindergartenbetreiberInnen ein. Auch
forderte sie im Antrag nachvollziehbarere Kontrollberichte.

LAbg Sabine Schwarz (ÖVP) wiedersprach ihrer Vorrednerin: Die
15a-Vereinbarung sei ein „Meilenstein“. Diese brächte mehr Qualität
in den Gruppen. Mit dem Kopftuchverbot sowie verpflichteter
Wertvermittlung würden zudem wichtige Schritte in Richtung
Integration gesetzt. Weitere Verbesserungen ortete Schwarz beim
Betreuungsschlüssel, der qualitativen Weiterentwicklung der
Sprachförderung und der Begleitung der Kinder beim Übergang vom
Kindergarten in die Schule.

LAbg David Ellensohn (Grüne) meinte die Vereinbarung ermögliche es
Ländern „ein paar Jahre“ voraus zu planen, ein längerer
Planungshorizont sei aber wünschenswert gewesen. Kleinere Gruppen und
mehr Personal seien nur mit hohem finanziellem Aufwand umsetzbar,
diesen Rahmen böte die 15a-Vereinbarung aber nicht. Ellensohn lobte
die Arbeit der PädagogInnen. Wien bemühe sich, beste
Rahmenbedingungen zu schaffen und allen jungen WienerInnen die besten
Bildungschancen zu ermöglichen.

(Forts.) ato/fis

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