
Heftige Debatte im Nationalrat zu Wahlkampfkostenüberschreitungen
Fristsetzungsantrag der NEOS zur Neuregelung des Parteiengesetzes abgelehnt
Wien (PK) – Angesichts der Überschreitung der Obergrenze für die
Wahlkampfkosten von derzeit 7 Mio. € im Zuge der letzten
Nationalratswahl drängen die NEOS auf härtere Sanktionen bei
Verstößen. Um ihrem Anliegen noch mehr Nachdruck zu verleihen, haben
sie in der heutigen Nationalratssitzung beantragt, dem
Verfassungsausschuss zur Behandlung ihrer Initiative eine Frist bis
zum 10. Dezember 2018 zu setzen. Sie kamen damit jedoch nicht durch,
ÖVP und FPÖ lehnten die gewünschte Fristsetzung ab. Die Debatte war
geprägt von gegenseitigen Schuldzuweisungen.
NEOS für wirksame Überprüfungsmöglichkeiten und spürbare Sanktionen
So zeigten sich Beate Meinl-Reisinger, Irmgard Griss (beide NEOS) und
Alfred Noll (JETZT) empört über den Umgang von ÖVP und FPÖ mit dem
Gesetzesbruch. Die Parteien, die das Gesetz beschlossen hätten,
würden sich nicht daran halten, so der Vorwurf. Insgesamt seien 10
Mio. € mehr als erlaubt ausgegeben worden, allein die ÖVP habe
doppelt so viel in den Wahlkampf gesteckt als in der Obergrenze
vorgesehen. NEOS und JETZT sprachen sich daher strikt gegen eine
Aufweichung der Obergrenze aus und traten für eine Reduzierung ein.
Schließlich verfüge Österreich über eine der höchsten
Parteienförderungen.
Das vor 6 Jahren beschlossene Transparenzpaket, das den Rahmen für
einen fairen politischen Wettbewerb schaffen sollte, habe sich weder
als zielführend noch als ausreichend erwiesen, stellte
Meinl-Reisinger fest. Wie ihre Fraktionskollegin Irmgard Griss ortet
sie einen massiven Reformbedarf mit dem Ziel eines respektvollen
Umgangs mit dem Steuergeld, umfassender Transparenz und Fairness.
Griss forderte dezidiert die volle Prüfkompetenz des Rechnungshofs,
wirksame Überprüfungsmöglichkeiten und spürbare Sanktionen. Das sei
für die politische Hygiene und damit auch die Demokratie
lebensnotwendig, sagte sie unter Hinweis auf den von ihrem
Fraktionskollegen Nikolaus Scherak eingebrachten Antrag.
Darin schlägt Scherak vor, bei Überschreiten der
Wahlkampfkostenobergrenze die Parteiförderung für ein Jahr zu
streichen. Auch bei Nichtvorlage des jährlichen Rechenschaftsberichts
soll eine derartige Strafe drohen.
Scherak hält aber auch eine Reihe weiterer Maßnahmen für notwendig,
um einen fairen Wettbewerb zwischen den Parteien sicherzustellen.
Dazu gehören etwa eine Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze für die
einzelnen Parteien auf einen Euro pro Wahlberechtigtem, ein
Kostenlimit von 10.000 € für die antretenden KandidatInnen, die
raschere Veröffentlichung von Rechenschaftsberichten mit
detaillierteren Angaben als bisher sowie eine umfassende
Prüfkompetenz des Rechnungshofs. Zudem soll der Wahlkampfkostendeckel
für alle Ausgaben gelten, die nach einem Neuwahlbeschluss getätigt
werden. Derzeit ist dafür der Wahl-Stichtag maßgeblich. Zur Erhöhung
der Transparenz schlagen die NEOS überdies ein für alle BürgerInnen
einsehbares Kosten-Monitoring während des Wahlkampfs vor.
JETZT: Parteienförderung halbieren
Alfred Noll (JETZT) sprach sich dafür aus, die Parteienförderung zu
halbieren. Diese sei zu einem Selbstbedienungsladen geworden – nach
dem Motto, man hält sich zwar nicht dran und zahlt dafür die Strafe.
Ihm zufolge sollte der Betrag, mit dem die Obergrenze überschritten
wurde, einbehalten werden.
Seine Kritik richtete sich nicht nur gegen ÖVP und FPÖ, sondern auch
gegen die SPÖ, da er deren Angaben über die Ausgaben der Partei
hinterfragte. Feig zu sein, sei nicht weniger verwerflich, sagte er.
SPÖ schlägt gestaffelte Sanktionen vor
Jörg Leichtfried von der SPÖ schoss sich in seiner Wortmeldung auf
die ÖVP ein und warf ihr vorsätzlichen Gesetzesbruch vor. Man habe
sich immer an das Gesetz zu halten, und nicht nur, wenn man das will,
meinte er.
Für Leichtfried schafft eine gesetzliche Regelung gleiche Chancen und
Fairness und sollte maßlosen Überschreitungen entgegenwirken. Die SPÖ
habe daher in ihrer Initiative zu einer Gesetzesänderung
vorgeschlagen, zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit und
vorsätzlichem Gesetzesbruch zu unterscheiden.
ÖVP: Man muss zur Transparenz auch stehen
Die Anwürfe auf seine Partei wollte Karl Nehammer (ÖVP) nicht gelten
lassen. Der SPÖ warf er mangelnde Transparenz und Feigheit vor, vor
allem wenn es um Vereine geht, und zog die Angaben der SPÖ, wonach
sie nur 57.000 € mehr ausgegeben hätte als 2013, stark in Zweifel.
Unter Fairness verstehe er, über Transparenz zu reden und dazu auch
zu stehen.
Im Gegensatz zur SPÖ stehe die ÖVP dazu, die Grenze überschritten zu
haben, und übernehme auch die Verantwortung. „Wir legen offen und
zahlen die Strafen“, sagte er und wies darauf hin, dass die
Wahlauseinandersetzung 2017 eine außergewöhnliche für die ÖVP gewesen
sei. „Nehmen wir uns alle gleichermaßen zusammen, aber verstecken wir
uns nicht feige!“, appellierte er.
FPÖ: Bestehendes Gesetz ist nicht praktikabel
Auch Christian Hafenecker (FPÖ) appellierte an die SPÖ, ehrliche
Zahlen abzuliefern. Grundsätzlich aber ist für ihn das Gesetz nicht
praktikabel und entspricht auch nicht mehr den Anforderungen. So gebe
es beispielsweise keine Valorisierung, stellte er fest. (Fortsetzung
Nationalrat) jan
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