
Köstinger: Neue Regelung soll Bestand von Biomasse-Anlagen sichern
Antrag im Nationalrat soll Verlängerung der Tarife für Biomasse-Anlagen bringen – neue Regelung ist weiterer Baustein für #mission2030
Wien (OTS) – „Die österreichische Bundesregierung hat sich in der
Klima- und Energiestrategie #mission2030 ambitionierte Ziele im
Bereich erneuerbare Energie gesetzt. Unser Ziel ist es, Strom aus
erneuerbarer Energie bis 2030 auf 100% zu steigern. Dabei können wir
auf effiziente Bestandsanlagen natürlich nicht verzichten. Biomasse
mit der nachhaltigen Ressource Holz sind dafür ein wichtiger
Bestandteil und Teil der Lösung“, so Bundesministerin Elisabeth
Köstinger. „Wir wollen nun sicherstellen, dass diese Anlagen weiter
betrieben werden können und nicht in existentielle Schwierigkeiten
geraten. Das stellt nicht nur erneuerbaren Strom und Wärme sicher,
sondern auch Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum, aber
auch in der Großstadt Wien.“
Während mit der sogenannten „Kleinen Ökostromnovelle 2017“ für
Biogasanlagen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt wurden, wurde
damals für Biomasseanlagen keine Regelung geschaffen. Daher ist
bisher nur für einen sehr geringen Teil der Biomasseanlagen ein
nahtloser Nachfolgetarif möglich. „Wenn wir keine neue Lösung
beschließen, würde dies zur Stilllegung vieler Anlagen, speziell in
den nächsten Monaten führen. Das wollen wir verhindern.“
„Mit dem eingebrachten Antrag in den Nationalrat wollen wir für
den Erhalt von rund 50 Anlagen sorgen. Sie sind zur Aufrechterhaltung
der Energieversorgung unverzichtbar und leisten einen wichtigen
Beitrag am österreichischen Energiemix“, so Köstinger. Der Antrag für
die Nachfolgeregelung wird heute, Donnerstag, von den
ÖVP-Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler und FPÖ-Abgeordneten MMMag.
Dr. Axel Kassegger ins Plenum eingebracht. Er soll bereits nächste
Woche im Ausschuss behandelt werden. Für den endgültigen Beschluss
der neuen Regelung ist im Parlament eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
Die SPÖ-Fraktion wurde schon zu Gesprächen eingeladen. „Ich lade hier
alle Parlamentsparteien ein, diesen Antrag im Sinne der erneuerbaren
Energieträger in Österreich zu unterstützen“, so Köstinger.
Die neue Regelung soll Betreibern von Biomasse-Anlagen
ermöglichen, einen neuen Antrag zu stellen, wenn ihr Einspeisetarif
in den Jahren 2017 bis 2019 ausgelaufen ist bzw. auslaufen wird.
Diese Maßnahme soll den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des neuen
„Erneuerbaren Ausbau Gesetzes“ (EAG) überbrücken. Das neue EAG soll
in den kommenden Monaten erarbeitet werden und 2020 in Kraft treten.
Die Kosten für die nun beantragte Maßnahme werden aus heutiger
Sicht bei rund 50 Mio. Euro liegen, je nachdem wie viele Anlagen
einen Antrag auf Nachfolgetarif stellen werden und wie sich der
Marktpreis entwickelt. Dem gegenüber steht eine viel größere Senkung
des Unterstützungsbedarfs für erneuerbare Energien. Das heißt, dass
es für die Haushalte und Betriebe auch nächstes Jahr jedenfalls eine
deutliche Senkung der Ökostromkosten geben wird.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
Daniel Kosak
Pressesprecher der Bundesministerin
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daniel.kosak@bmnt.gv.at
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