
Leichtfried: ÖVP hat Wahlkampfkostenlimit vorsätzlich überzogen
SPÖ für Neuregelung der Wahlkampfkostenbeschränkung mit hohen Strafen für vorsätzlichen Gesetzesbruch
Wien (OTS/SK) – Die SPÖ will strengere Strafen bei Verstößen gegen
die Überschreitung der Wahlkampfkostenbeschränkung. In einer Kurzen
Debatte im Nationalrat über einen Fristsetzungsantrag zu einem
NEOS-Antrag zu Wahlkampfkosten hat der stellvertretende
SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried betont, dass „ein vorsätzlicher
Gesetzesbruch“, wie ihn die ÖVP beim Nationalratswahlkampf 2017
begangen hat, auch stärker bestraft werden müsse. ****
Die ÖVP hat das Kostenlimit von sieben Millionen Euro gleich
um sechs Millionen Euro überschritten. Allerdings hat die damalige
ÖVP-Wahlkampfleiterin und heutige Landwirtschaftsministerin Köstinger
zwei Wochen vor der Wahl noch beteuert, dass sie sich voll im
Kostenrahmen befänden. Angesichts dieser Aussagen „kann man nur von
Vorsatz sprechen“, sagt Leichtfried.
„Gesetze gelten für alle, in einem Rechtsstaat müssen sich
alle daran halten, das gilt auch für die ÖVP“, so Leichtfried. Eine
Beschränkung der Wahlkampfkosten sei sinnvoll, weil sie
Chancengleichheit schafft. Man habe aber gesehen, dass die geltende
Regelung nicht ausreicht.
Die SPÖ schlägt vor, die Strafen je nach Höhe der
Überschreitung zu staffeln. Bei leichter Fahrlässigkeit, also einer
Überschreitung von bis zu 10 Prozent, sollte die Strafe 15 Prozent
dieses Betrags ausmachen. Bei grober Fahrlässigkeit, also eine
Überschreitung des Limits um 10 bis 25 Prozent, käme demnach eine
Strafe von 25 Prozent des zweiten Überschreitungsbetrags dazu. Und
bei vorsätzlichem Gesetzesbruch, also einer Überschreitung von mehr
als 25 Prozent, soll die Strafe 200 Prozent des dritten
Überschreitungsbetrags ausmachen.
Leichtfried wünscht sich gründliche Diskussion über den
Vorschlag und spricht sich auch für ein Hearing im Ausschuss aus. Er
hofft, dass die neue Regelung schon für die Europawahl im Mai
angewendet werden kann. (Schluss) wf/sc
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