LR ANSCHOBER: Neben der oö. Mindestsicherung ist auch Sperre des Zugangs zur Lehre europarechtswidrig

Bundesverwaltungsgericht wendet bereits direkt EU-Recht an und hebelt damit innerstaatliche Regelungen aus

Linz (OTS) – „Nach dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs
gegen die Diskriminierung von zeitlich befristeten Asylberechtigten
durch die oö. Mindestsicherung ist es nur eine Frage der Zeit, bis
die nächste europarechtswidrige Vorgangsweise der Bundesregierung
gegen Asylwerber gestoppt wird“, fordert Oberösterreichs
Integrationslandesrat Rudi Anschober eine neuerliche Öffnung des
Zugangs zur Lehre in Mangelberufen gemäß Aufnahmerichtlinie der
Europäischen Union und damit ein Ende eines klar europarechtswidrigen
Vorgehens der Bundesregierung seit Mitte September.

Diese Aufnahmerichtlinie garantiert einen „effektiven Zugang zum
Arbeitsmarkt“ für alle Asylwerber, deren Verfahren bereits länger als
neun Monate dauern – es liegt bereits eine Einigung auf EU-Ebene vor,
diese Frist im kommenden Jahr auf sechs Monate zu verringern.

Anschober: “Österreich versperrt jedoch den Zugang zum Arbeitsmarkt
auch für diese Personengruppe zu 99 Prozent – lediglich die
Selbständigkeit und einer der wenigen Plätze im Rahmen
Saisonarbeitsmodell bestehen, sind offen. Damit herrscht im
Widerspruch der Aufnahmerechtlinie auch für diese Personengruppe von
schon länger im Verfahren befindlichen Asylwerber/innen weitgehendes
Beschäftigungsverbot. Ich appelliere daher an die Bundesregierung,
den Zugang zur Lehre in Mangelberufen, der mit Erlass des
Sozialministeriums vom 12.9.2018 abgeschafft wurde, sofort wieder
herzustellen und damit, vor allem während der Ratspräsidentschaft,
Europarecht einzuhalten!“

Der Leiter des Instituts für Europarecht an der Johannes Kepler
Universität Linz, Prof. Dr. Franz Leidenmühler bestätigt diese
Europarechtswidrigkeit und erachtet sogar die direkte Anwendung der
Aufnahmerichtlinie auch im Widerspruch zur österreichischen
Rechtslage für erforderlich: “Nach Art 15 Abs 1 der RL 2013/33 haben
die Mitgliedstaaten dafür Sorge, zu tragen, dass Asylwerber/innen
spätestens neun Monate nach der Stellung des Antrags auf
internationalen Schutz effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
Diese Bestimmung ist so hinreichend konkret und unbedingt, dass sie
nach den Kriterien der Judikatur des EuGH die Voraussetzungen für
ihre unmittelbare Anwendbarkeit erfüllt, wie jüngst auch vom BVWG
festgestellt wurde. Damit ist von den österreichischen Behörden und
Gerichten diese Bestimmung vorrangig vor entgegenstehendem
innerstaatlichen Recht und entgegenstehenden Erlässen (wie z.B. auch
jenem vom 12. September 2018, mit dem die Bundesregierung den Zugang
junger Asylwerber/innen zur Lehre verbaut hat) anzuwenden und der
Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren.“

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht wenden die
EU-Aufnahmerichtlinie bereits in Entscheidungen an und räumen ihr
damit Vorrang vor den nicht rechtskonformen Regelungen der
Bundesregierung ein.

Anschober: “Will auch die Bundesregierung wie die VPFP-Koalition in
der oö. Landesregierung offensichtliches Unrecht solange durchziehen,
bis sie von Höchstgerichten gestoppt wird? Damit wird nur Leid
produziert, wirtschaftliche Unvernunft gelebt und Zerstörung von
Integrationsmöglichkeiten betrieben? Ich appelliere an die
Bundesregierung, JETZT zu handeln.“

LR Rudi Anschober
rudolf.anschober@gruene.at

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