Strasser: Vorsorgeprinzip in Zeiten zunehmender klimatischer Veränderungen stärken

Versicherungsprämien bei landwirtschaftlichen Kulturen und Tierausfällen ab 2019 mit 55% bezuschusst

Wien (OTS) – Heute wurde der von den Abgeordneten DI Georg Strasser
und Maximilian Linder am 25. Oktober 2018 im Nationalrat eingebrachte
Initiativantrag im Plenum des Nationalrates beschlossen. Der
Initiativantrag sieht eine Aufstockung der staatlichen Bezuschussung
von Versicherungsprämien auf 55% vor. Zudem wurde erstmals eine
Bezuschussung von Tierausfallsversicherungen auf den Weg gebracht.
„Anhaltende Trockenperioden im vergangen Sommer und die insgesamt
massiven klimatischen Auswirkungen auf die heimische Land- und
Forstwirtschaft zeigen uns, dass wir das Vorsorgeprinzip in der
Landwirtschaft weiter ausbauen müssen. Vor allem im Grünland, wo die
Durchversicherungsrate derzeit bei etwa 15% liegt, soll der Anteil
versicherter Flächen künftig steigen. Die Bäuerinnen und Bauern
bekommen hier ein Instrument mit auf den Weg, um Schäden widriger
Witterungsverhältnisse besser abfedern zu können“, begrüßt Strasser
die Maßnahmen zur Eigenvorsorge.

„Ab 2019 wird es auch eine Tierausfallsversicherung mit einer
Prämienunterstützung von 55% geben, denn Seuchen und Krankheiten sind
eine ständige Bedrohung für unsere tierhaltenden Betriebe.
Tierseuchen, wie beispielsweise die Afrikanische Schweinepest beim
Schwein oder Lumpy Skin Disease bei Rindern, können zu massiven
Ausfällen und wirtschaftlichen Problemen bei den heimischen
Tierhaltern führen. Daher braucht es finanzielle Unterstützung bei
möglichen Ertragsschäden, die bei Betriebssperren oder
Tierschlachtungen auftreten“, so der Bauernbund-Präsident.

Die Aufstockung des Beitrages zu den Prämien für
Risikoversicherungen bei landwirtschaftlichen Kulturen auf 55% in der
Gesamthöhe von rund 12 Mio. Euro wird je zur Hälfte vom Bund und den
Bundesländern übernommen. Bei den Tierausfallsversicherungen wird ein
Mehraufwand von 5,5 bis 11 Mio. Euro erwartet, ebenfalls je zur
Hälfte von Bund und Ländern finanziert. In Kraft tritt der neue
Fördersatz erstmals für Versicherungsverträge ab 1. Jänner 2019.
Bereits bestehende Verträge können aliquot für den Zeitraum der
Versicherungsperiode, der in das Jahr 2019 fällt, gefördert werden.
(Schluss)

Martina Rieberer, BSc
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