
Zoofachhandlungen sollen Hunde und Katzen nicht mehr halten dürfen
Nationalrat beschließt weitere Änderungen im Tierschutzgesetz zu ritueller Schlachtung, Betriebsstätten und invasiven Arten
Wien (PK) – Der ursprüngliche und vom Gesundheitsausschuss
befürwortete Antrag zum Tierschutzgesetz, womit ab Anfang 2019 die
Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen zu Verkaufszwecken
verboten sein soll, wurde heute im Nationalratsplenum durch einen
gesamtändernden Abänderungsantrag um weitere Bestimmungen ergänzt und
mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ mehrheitlich angenommen.
Dabei gehe es unter anderem um eine rechtliche Klarstellung des
Begriffs Betriebsstätte, womit Rechtssicherheit gegeben werden soll,
wie Josef A. Riemer (FPÖ) darlegte. Somit umfasst der Begriff
Betriebsstätte nach dem Tierschutzgesetz jede Haltungsanlage für
Tiere, die im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen
wirtschaftlichen Tätigkeit gehalten werden. Der Begriff der sonstigen
wirtschaftlichen Tätigkeit soll jene Fälle von Unternehmen und
Tierschutzvereinen betreffen, die weder ein Gewerbe noch tatsächlich
gewerblich tätig sind. Weiters wird klargestellt, dass bei der Abgabe
von Tieren die Vorgeschichte und erkennbare Eigenschaften des Tieres
dem neuen Tierhalter mitzuteilen sind. Der Antrag enthält auch
Regelungen zum Abschluss einer Versicherung.
Präzisierungen gibt es ferner im Hinblick auf rituelle Schlachtungen,
wobei man einem EuGH-Urteil folgt. Demnach dürfen derartige
Schlachtungen nur mehr in besonders ausgestatteten Schlachtanlagen
durchgeführt werden, womit man auch der Religionsfreiheit, aber auch
der Rechtssicherheit Rechnung trägt, wie Riemer betonte.
Im Hinblick darauf, dass invasive gebietsfremde Arten die heimische
Flora und Fauna gefährden könnten, wird die Möglichkeit eröffnet,
dass – nach einer Anordnung der zuständigen Behörde – bei einer
gegebenenfalls erforderlichen Tötung der Arten auch auf besonders
ausgebildete Personen zurückgegriffen werden kann.
Rückverweisungsantrag der Opposition abgelehnt
Die Opposition wandte sich zwar nicht prinzipiell gegen die
vorliegenden Änderungen, kritisierte aber scharf die Vorgangsweise
der Regierungsparteien, da der Abänderungsantrag erst gestern Abend
vorlag und man keine Zeit hatte, die Neuregelungen eingehend zu
prüfen. Gerade bei Tierschutzmaterien sei man bislang immer im
parteiübergreifenden Konsens vorgegangen, nun gehe man davon ab, so
der Vorwurf. Der von Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT), Gerald
Loacker (NEOS) und Maurice Androsch (SPÖ) vorgelegte
Rückverweisungsantrag an den Gesundheitsausschuss wurde jedoch von
den beiden Regierungsfraktionen abgelehnt.
Wenn der Tierschutz erfolgreich sein soll und man Konsens erreichen
will, dann müsse man alle einbinden, betonten die SPÖ-Abgeordneten
Maurice Androsch und Dietmar Keck. Der ursprüngliche Antrag der
Koalition habe nach Auffassung der SPÖ zu viele Fragen offen
gelassen, die Ministerin habe jedoch eine Klärung zugesagt. Gespräche
seien bis heute nicht erfolgt, so der Vorwurf an die Koalition im
Hinblick auf deren Vorgangsweise. Man wolle daher die Änderungen im
Ausschuss noch einmal gründlich durchdiskutieren, so die Begründung
für den Rückverweisungsantrag, der sich auch Daniela
Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) und Martha Bißmann (o.F.) anschloss.
Holzinger-Vogtenhuber kritisierte dabei scharf, dass ÖVP und FPÖ
offensichtlich Parteipolitik auch beim Tierschutz einfließen lassen
wollen.
Auch Bißmann hätte an sich dem Antrag gern zugestimmt, sie stieß sich
aber ebenfalls an der parlamentarischen Vorgangsweise von ÖVP und
FPÖ. Vor allem das rituelle Schächten stelle ein heikles Thema dar,
das man sich genau anschauen müsse, argumentierte sie.
ÖVP und FPÖ: Der Tierschutz wird ein Stück weiterentwickelt
Das Gesetz komme den Tieren zugute, die Abänderungen stellten
pragmatische Notwendigkeiten dar, denen man zustimmen könne, und
damit werde der Tierschutz ein Stück weiterentwickelt, verteidigten
die ÖVP-Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Franz Leonhard Eßl und
Johann Höfinger die vorliegenden Änderungen. Würde man das Gesetz an
den Ausschuss rückverweisen, dann müssten einige Tierschutzvereine
zusperren, warnte Josef A. Riemer (FPÖ).
Sie alle wiesen auf das Regierungsübereinkommen hin, das eine
nachhaltige Tierschutzpolitik festschreibt und in dem festgehalten
wird, dass Tiere würdevoll zu behandeln sind. Der Tierschutz habe in
Österreich ein hohes Niveau und sei europaweit herzeigbar.
Alle Abgeordneten waren sich mit Ministerin Beate Hartinger-Klein
darin einig, dass Tiere keine Sache sind.
SPÖ-Antrag zu Aufzucht und Haltung von Wachteln abgelehnt
Keine ausreichende Zustimmung erhielt der Entschließungsantrag von
Maurice Androsch (SPÖ) mit der Zielrichtung, detaillierte Regelungen
zur Aufzucht und Haltung von Wachteln in die erste
Tierhaltungsverordnung aufzunehmen. (Fortsetzung Nationalrat) jan
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