
Ärztekammer begrüßt Novellierung des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes
„Wichtiger Qualitätsschritt für Patientinnen und Patienten“
Wien (OTS) – Die Wiener Ärztekammer begrüßt ausdrücklich die
Novellierung des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes. Damit
werde ein wichtiger Qualitätsschritt beim Transport von Patientinnen
und Patienten in Wien gesetzt, betont Ärztekammerpräsident Thomas
Szekeres. ****
In den letzten Jahren waren Rettungsdienste wiederholt mit der
Tatsache konfrontiert gewesen, dass verschiedentlich versucht wurde,
den Unterschied zwischen einem qualifizierten Krankentransport und
der Krankenbeförderung hintanzuhalten. Mit der Novellierung des
Gesetzes sei nun klar geregelt, welche Transporte nur von
qualifizierten, anerkannten Rettungs- und
Krankentransportorganisationen durchgeführt werden dürften und welche
Bedeutung die Begleitung durch qualifizierte Rettungssanitäter
während eines Transports für das Wohl und die Sicherheit der
Patienten habe.
Szekeres: „Durch die Gesetzesänderung wurde nun eine
Rechtsunsicherheit beseitigt. Wie Wiener Patientinnen und Patienten
können zukünftig darauf vertrauen, während eines Rettungstransports
genaue jene fachliche Begleitung zu erhalten, die aufgrund der
jeweiligen medizinischen Gegebenheiten erforderlich ist.“ (hpp)
Ärztekammer Wien
Dr. Hans-Peter Petutschnig
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