Anderl an Hartinger-Klein: Qualitätssicherung auf freiwilliger Basis wird Missstände in der 24-Stunden-Betreuung nicht beseitigen

Wien (OTS) – Das von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
angekündigte Zertifizierungsverfahren für die 24-Stunden-Betreuung
geht für AK Präsidentin Renate Anderl nicht weit genug. Sie ist sich
sicher, „dass ein Gütesiegel auf freiwilliger Basis die Missstände in
der Betreuung nicht beseitigen wird. Da braucht es mehr“, fordert
Anderl österreichweit gültige, einheitliche gesetzliche
Rahmenbestimmungen, deren Einhaltung auch regelmäßig überprüft werden
müssen. Ein Gütesiegel eines privaten Vereins kann die gewünschte und
notwendige Qualität für die Menschen mit Pflegebedarf, ihre Familien
und letztlich auch für die PersonenbetreuerInnen nicht garantieren.
Anderl befürchtet vielmehr, dass es für die Betroffenen eher
Verschlechterungen bringt: „Die Dumpingagenturen sind ja nicht
verpflichtet, die Kriterien einzuhalten, also werden sie es auch
nicht tun. Die zertifizierten Agenturen werden die Kosten für das
Verfahren eins zu eins an ihre KundInnen weitergeben, was die
Betreuung verteuern wird. Menschen mit geringem Einkommen werden sich
zertifizierte Agenturen nicht leisten können.“

Zur Verbesserung der Personenbetreuung fordert die AK ein
Rahmengesetz, welches insbesondere dafür sorgt, dass

+ ausreichend Transparenz geschaffen wird. Das bedeutet auch zu
wissen, wer welches Geld für welche Leistung bekommt. Familien sollen
auch wissen, was die PersonenbetreuerInnen bekommen. BetreuerInnen
sollen im Vorhinein wissen, welche Leistungen sie von Agenturen für
ihre Gebühren tatsächlich erhalten. Die Verträge und
Leistungsbedingungen müssen offengelegt sein.

+ Fairness garantiert wird. Daher ein klares Verbot von
Knebelungsverträgen, Pauschalzahlungen ohne Leistung, von
Strafzahlungen bei Vertragsauflösungen oder des Zwangs zur Nutzung
bestimmter Transportmittel. Alle sollen sich auf Augenhöhe begegnen
können.

+ Qualität gesichert ist. Familien und PersonenbetreuerInnen müssen
eine fachlich kompetente Begleitung erhalten, die berät, bei
Konflikten unterstützt und darauf achtet, dass pflegerischer und
medizinischer Handlungsbedarf sicher und korrekt abgedeckt wird.
Diese Qualitätssicherung kann durch systematische Einbindung der
Hauskrankenpflege erfolgen.

+ die PersonenbetreuerInnen so viel handwerkliches Rüstzeug
mitbringen, dass sie die Herausforderungen in der Betreuung auch gut
bewältigen können. Eine Mindestqualifikation auf Heimhilfeniveau und
ein offenes System zur Fortbildung sind die Voraussetzung dafür.

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