Faßmann schickte Universitätszugangsverordnung in Begutachtung

Universitätsspezifisches Instrumentarium, um Universitätszugang zu regeln

Wien (OTS) – Wissenschaftsminister Heinz Faßmann hat gestern die
Universitätszugangsverordnung (Universitätszugangs-VO) in
Begutachtung geschickt. „Sie ist der letzte Baustein der
Universitätsfinanzierung NEU, mit dem die Universitäten nun auch ein
universitätsspezifisches Instrumentarium bekommen, vorhandene
Kapazitätsprobleme selbst zu lösen, die es jeweils nur an einzelnen
Universitäten gibt. Das ist ein echter Paradigmenwechsel, weil nun
auch auf individuelle Problemlagen in den Studienbedingungen
eingegangen werden kann“, betont Faßmann.

Das heißt, zusätzlich zu den bundesweiten Zugangsregeln können
Universitäten zukünftig selbst Fächer beschränken. Die Möglichkeiten
der „Universitätszugangs-VO“ können dann genutzt werden, wenn
bestimmte Schwellenwerte beim Betreuungsverhältnis sowie den
Studienanfänger/innen- und Prüfungsaktiven-Zahlen erreicht bzw.
überschritten werden.

Zwtl.: Drei Universitäten mit individuellen Zugangsregeln
Die neue Universitätszugangs-Verordnung konkretisiert nun die
Vorgaben des Universitätsgesetzes, in dem sie eine Auflistung
enthält, welche Universität in welchen Fächern zusätzlich
individuelle Zugangsregeln einführen kann und wie viele Studienplätze
sie dadurch anbieten muss. Sie betreffen vier der insgesamt 22
öffentlichen Universitäten, für die das Universitätsgesetz gilt: die
Universitäten Wien, Linz und Graz sowie die Universität für
Bodenkultur (BOKU) in Wien.

Zwtl.: Zielorientiert, qualitätsvoll studieren können
Warum man sich bei der Universitätsfinanzierung NEU vor allem an der
Studienaktivität orientiert, erklärt Minister Faßmann damit:
„Oberstes Ziel der Universitätsfinanzierung NEU ist nicht nur der
effiziente Einsatz von Finanzmitteln und die Planbarkeit der Lehre.
Es geht vor allem darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen die
Universitäten qualitätsvolle Lehre und Forschung anbieten und
Studierende zielorientiert im zeitlich vorgesehenen Rahmen ihren
Abschluss machen können.“

Für den Bereich der bundesweiten Zugangsregelungen ist ab dem
Wintersemester 2019/20 neu, dass in den Rechtswissenschaften, in den
Sprach- und in den Erziehungswissenschaften Zugangsregeln festgelegt
werden können. Damit wird der Kanon an Studienfeldern erweitert, in
denen das schon bisher möglich war: in Architektur und Städteplanung,
in Biologie und Biochemie, in Informatik, in
Wirtschaftswissenschaften/Management und Verwaltung, in Pharmazie
sowie in Publizistik/Kommunikationswissenschaft.

BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag. Annette Weber
Pressesprecherin
01 53120-5025
annette.weber@bmbwf.gv.at

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