
Fristlose: Verkäufer musste Kunden hinhalten
Beschwerden kosteten ihn den Job – AK erstritt 20.700 Euro
Wien (OTS) – Die AK erstritt für einen ehemaligen Verkäufer in einem
Designermöbelgeschäft 20.700 Euro, weil er zu Unrecht entlassen
worden war. Er hatte dem Luxusgeschäft in der Wiener Innenstadt einen
Jahresumsatz von bis zu 430.000 Euro eingebracht. Dann liefen die
Geschäfte nicht mehr so gut, die Konkurrenz hatte sich breitgemacht.
Die Firma kam gegenüber Lieferanten in Zahlungsverzug. Jerome C.
musste gleichzeitig von Kunden Vorauszahlungen verlangen, durfte
diese aber nicht zurückerstatten, wenn es zu Lieferverzug aufgrund
der Zahlungsrückstände des Geschäfts kam. Er musste die Kunden
vertrösten und hinhalten. Die beschwerten sich – was der
Geschäftsinhaber u.a. zum Anlass nahm, den Verkäufer fristlos zu
entlassen.
Während der Öffnungszeiten Montag 12 bis 18 und Dienstag bis Samstag
10 bis 18 Uhr schmiss Jerome C. den Laden zumeist allein. Dazu kam
die Abrechnung nach Geschäftsschluss. Während des aufrechten
Dienstverhältnisses bekam Jerome C. für seine Überstunden
Zeitausgleich. Als er entlassen wurde, waren mehr als 174 Überstunden
noch offen. Der ehemalige Arbeitgeber bestritt einerseits, dass die
Überstunden überhaupt angefallen waren. Schließlich sei das Geschäft
ja genau acht Stunden am Tag offen. Andererseits behauptete er, dass
die Überstunden bereits durch das Gehalt und Zeitausgleich abgegolten
gewesen wären.
Jerome C. hatte regelmäßig seine Arbeitszeitaufzeichnungen dem
Arbeitgeber per E-Mail geschickt und auch ausgedruckt. Er bekam 4.250
Euro brutto für die Überstunden nachgezahlt, zuzüglich
Kündigungsentschädigung und anderen Ansprüchen insgesamt 20.700 Euro.
SERVICE: www.ak-zeitspeicher.at oder integriert in die AK App „Frag
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selbstverständlich anonym!
Im Fall des Falles sind Arbeitszeitaufzeichnungen vor Gericht
wichtig, wenn es um das Einfordern unbezahlter Überstunden geht. Dann
müssen sie regelmäßig, aktuell und minutengenau geführt werden. So
sind sie vor Gericht zumeist ausreichend glaubwürdig. Dass der
Arbeitgeber sie abzeichnet, ist nicht zwingend notwendig.
Arbeiterkammer Wien
Katharina Nagele
(+43-1) 501 65 12678
katharina.nagele@akwien.at
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