
MindestsicherungsbezieherInnen bleiben weiter krankenversichert
Hauptausschuss billigte Verordnungsentwurf von Sozialministerin Hartinger-Klein
Wien (PK) – Bezieherinnen und Bezieher der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung werden auch weiterhin im Rahmen des ASVG
krankenversichert bleiben. Der Hauptausschuss des Nationalrats
genehmigte heute einstimmig einen entsprechenden Verordnungsentwurf
von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Konkret wird die seit
Anfang 2017 geltende Regelung um ein weiteres Jahr, bis Ende 2019,
verlängert. Hartinger-Klein sagte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch
aber zu, sich im Rahmen der nächsten Budgetverhandlungen um eine
dauerhafte Lösung zu bemühen. Die jährlichen Kosten für den Bund
bezifferte sie mit 54 Mio. €.
Grundsätzlich sind die BezieherInnen einer Bedarfsorientierten
Mindestsicherung bereits seit 2010 nach dem ASVG krankenversichert.
Allerdings wurde nach dem Auslaufen der entsprechenden
Bund-Länder-Vereinbarung Ende 2016 eine neue Verordnung notwendig.
Die damals beschlossene zweijährige Befristung wurde damit begründet,
dass der Bund eigentlich Aufgaben der Länder wahrnimmt. Konkret deckt
der Bund jenen Differenzbetrag der Kosten ab, der sich aus den von
den Ländern gezahlten Leistungsaufwendungen und den tatsächlich
anfallenden Kosten ergibt. (Schluss Hauptausschuss) gs
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