Schramböck: Neue EU-Verordnung erleichtert den Warenverkehr wesentlich

Verbesserte gegenseitige Anerkennung von Waren – Bürokratieabbau -finanzielle Erleichterungen für KMU

Wien (OTS/BMDW) – Der österreichische EU-Ratsvorsitz konnte gestern
eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament zu einem
wichtigen Teil des EU-Warenpakets erzielen, der die gegenseitige
Anerkennung von Waren zwischen den Mitgliedstaaten fördert. Demnach
darf der Verkauf von Waren, aus einem anderen EU-Land nicht mehr
automatisch an einzelstaatlichen Vorschriften scheitern. „Mit dieser
Verordnung haben wir einen wichtigen Teil des EU-Warenpakets
umgesetzt. Gerade für KMU bringt die neue Verordnung enorme
bürokratische und finanzielle Erleichterungen. So müssen zum Beispiel
Möbelhersteller keine aufwendigen Prüfverfahren hinsichtlich Sitz-
oder Standfestigkeit mehr unterlaufen, wenn sie in einen anderen
Mitgliedstaat exportieren wollen. Das spart Zeit, Geld und Nerven“,
zeigt sich Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck erfreut.

Diese Initiative der Europäischen Kommission forciert den Handel im
Binnenmarkt und bringt vor allem Erleichterungen für kleine und
mittelständige Unternehmen, die neue Märkte im EU-Ausland erschließen
wollen. Derzeit sind EU-weit rund 890.000 Betriebe in einem Bereich
aktiv, in dem (teilweise) einheitliche EU-Rechtsvorschriften fehlen.
Bei 87 Prozent davon handelt es sich um Kleinstunternehmen.

Die Notwendigkeit, Produkte den geltenden nationalen Vorschriften
anzupassen, verursacht für Unternehmen hohe Kosten und schreckt viele
kleine Unternehmen davon ab, ihren Absatzmarkt innerhalb der EU zu
erweitern. Dies zeigt sich auch in den von der Europäischen
Kommission veröffentlichten Zahlen, wonach im produzierenden Gewerbe
lediglich rd. 14 Prozent der KMU den Schritt ins EU-Ausland wagen.

Zwtl.: Abbau von Handelshemmnissen

„Es ist höchst an der Zeit, Warenhemmnisse im Binnenmarkt, bedingt
durch national unterschiedliche Bestimmungen, zu beseitigen und dem
EU-weiten Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Waren stärker
Rechnung zu tragen.“, so Schramböck. Diesem Prinzip zufolge, können
Waren im nicht-harmonisierten Bereich (wie etwa Möbel,
Kleidungsstücke, Geschirr, Lebensmittel) grundsätzlich ungehindert im
Binnenmarkt auf den Markt gebracht werden, insofern sie in einem
Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind. Öffentliche
Interessen der Mitgliedstaaten (wie Schutz der Gesundheit, der Umwelt
oder Sicherheit) bleiben entsprechend den Bestimmungen des
EU-Vertrages sowie der Rechtsprechung des EuGHs davon unberührt,
sodass nicht die Gefahr besteht, dass berechtigte Standards
untergraben werden.

Zwtl.: Abbau bürokratischer Hemmnisse

Durch die Einführung einer freiwilligen Selbsterklärung können
Unternehmen auf einfache Weise aufzeigen, dass ihre Produkte den
einschlägigen Anforderungen in ihrem Herkunftsland entsprechen.
Ausländische Behörden können dadurch leichter und schneller
beurteilen, ob das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung Anwendung
findet. Das strafft die Verfahren für den Marktzugang und senkt somit
den Aufwand für Behörden und Unternehmen.

Durch eine vorgesehene verstärkte Zusammenarbeit zwischen den
intra-EU-Behörden wird das gegenseitige Vertrauen gestärkt und eine
einheitlichere Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung
gewährleistet.

Durch die Stärkung des bereits bewährten Problemlösungsverfahrens
SOLVIT, soll eine Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen
und nationalen Behörden noch schneller und kostengünstiger erfolgen,
um teure und zeitintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Felix Lamezan-Salins, B.A.
Pressesprecher der Bundesministerin Margarete Schramböck
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