
Verfassungsgerichtshof verhandelt über die Anträge gegen die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie
Wien (OTS) – Der Verfassungsgerichtshof hat für den 05.12.2018 eine
mündliche Verhandlung betreffend die Aufhebung des generellen
Rauchverbots in der Gastronomie, das ab dem 1. Mai 2018 gelten hätte
sollen, anberaumt. Die diesbezüglichen Anträge wurden von zwei
Gastronomiebetrieben, einer jugendliche Nichtraucherin und deren
Vater sowie von der Wiener Landesregierung eingebracht.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung sollen einige Fragen erörtert
werden. Darunter ist auch die Frage nach dem Unterschied zwischen
Restaurants in Hotels und „herkömmlichen“ Restaurants, weil nur für
letztere die Ausnahme vom generellen Rauchverbot gilt. Weiters will
der VfGH ua erörtern, ob eine Gesundheitsgefährdung auch in den
Nichtraucherräumen jener Restaurants besteht, in denen es auch
Raucherbereiche gibt. Diesbezüglich stellt der VfGH die
grundsätzliche Frage, ob es eine Branche gibt, in deren Arbeits- und
Betriebsräumen eine vergleichbare Gesundheitsgefährdung durch
Schadstoffkonzentration wie in Restaurants, in denen geraucht werden
darf, besteht.
Zur Erörterung dieser Fragen sind neben den Antragstellern auch
ein angesehener Mediziner als sachverständige Auskunftsperson
geladen.
Laut dem Rechtsvertreter der Gastronomiebetriebe und der
natürlichen Personen, Gerald Otto (bkp Rechtsanwälte), sind damit
zwar die formalen Hürden für einen Erfolg der Individualanträge noch
nicht überwunden, doch: „Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
und die konkreten Fragen sind ein deutliches Zeichen, dass der
Verfassungsgerichtshof die Aufhebung des Rauchverbots in der
Gastronomie kritisch prüft. Wir hoffen daher weiterhin, dass der
Verfassungsgerichtshof unserer Ansicht folgt und die im April
beschlossene Aufhebung des für 1. Mai vorgesehenen Rauchverbots für
verfassungswidrig erachtet.“
Der Inhaber der beteiligten Gastronomiebetriebe, Markus Artner,
würde ein baldiges, generelles Rauchverbot begrüßen: „In meinen
Restaurants wird zum Schutz meiner Gäste und Arbeitnehmer zwar schon
lange nicht geraucht, doch sollten die durch die Ausnahmebestimmung
bestehenden Wettbewerbsverzerrungen endlich beseitigt werden. Vor
allem aber wünsche ich mir als Vater einer jugendlichen Tochter zu
ihrem Schutz auch ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie.“
Zwtl.: Über Markus Artner:
Markus Artner ist seit 1996 selbständig in der Gastronomie tätig
und hat mittlerweile sieben Gastronomiebetriebe, in welchen ca 100
Mitarbeiter beschäftigt sind. Sein Angebot umfasst einen
Bistrobetrieb, einen Saisonbetrieb, der als Kaffeerestaurant
betrieben wird, eine Burgerkette und zwei Gourmetrestaurants.
Zwtl.: Über bkp Rechtsanwälte:
Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte Gmbh (bkp) ist eine der
führenden Wirtschaftskanzleien in Österreich. Gerald Otto hat ua
bereits erfolgreich im Verfahren vor dem VfGH und dem EuGH vertreten,
das zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung geführt hat. Weitere
Informationen unter www.bkp.at .
RA Dr. Gerald Otto, 01/5321210, g.otto@bkp.at
Markus Artner, 01/5035033, markus@artner.co.at
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