Fristwidrig gekündigt: AK erkämpfte 7.000 Euro für eine Angestellte

Linz (OTS) – Bei den Anlässen, warum die Arbeiterkammer
arbeitsrechtlich intervenieren oder klagen muss, liegen fristwidrige
Kündigungen im Spitzenfeld. Auch bei einer jungen Angestellten aus
dem Bezirk Ried/Innkreis ging es um die Beendigung des
Arbeitsverhältnisses, bei der die Frist entgegen der gesetzlichen
Bestimmungen nicht eingehalten wurde. Die Arbeiterkammer erkämpfte
für die Frau 7.000 Euro Nachzahlung.

„Kaum eine Woche vergeht, dass unsere Beraterinnen und Berater
nicht mit einer fristwidrigen Kündigung konfrontiert sind“, berichtet
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. „In fast 200 Fällen haben sich im
letzten Jahr oberösterreichweit Firmen nicht an die
kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Kündigungstermine gehalten
und damit einen Rechtsbruch begangen.“ Alleine aus diesem Titel
erstritt die AK fast 500.000 Euro für ihre Mitglieder.

7.000 Euro bekam erst kürzlich eine Angestellte aus dem Bezirk
Ried nachbezahlt. Die Frau wurde gekündigt und ging wenig später zur
AK, um ihre Endabrechnung überprüfen zu lassen. Dabei stellte sich
heraus, dass die in ihrem Fall geltende Frist – drei Monate zum
Quartalsende – nicht eingehalten wurde. Die Kündigung erfolgte zwar
zum Quartalsende, aber die drei Monate wurden nicht eingehalten. Also
verlangte die AK die Nachzahlung für den fehlenden Zeitraum bis zum
nächsten Quartalsende.

Nebenbei war die Frau recht froh über die ausführliche Beratung
und Vertretung durch den zuständigen AK-Experten: Sie wurde nämlich
in der Zwischenzeit schwanger und bekam wertvolle Infos über das
zustehende Arbeitslosengeld sowie das daran anschließende relativ
hohe Wochengeld (in der Höhe des Arbeitslosengeldes plus
80prozentigem Zuschlag für 16 Wochen).

Arbeiterkammer Oberösterreich
Dir.-Stv.in Andrea Heimberger, MSc
Leitung Kommunikation
+43 (0)664/82 37 988
andrea.heimberger@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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