BMI: Innenminister Kickl lässt mögliche Orte für Waffenverbotszonen in den Bundesländern prüfen

Wien (OTS) – Nach dem jüngsten Gewaltverbrechen in Tirol, bei dem ein
21-Jähriger durch einen Messerstich in den Hals getötet wurde, hat
die Landespolizeidirektion Tirol angekündigt, eine Waffenverbotszone
gem. § 36b Sicherheitspolizeigesetz in der „Bogenmeile“ zu erlassen,
die mit 00:00 Uhr am 1.12.2018 in Kraft treten wird.

Innenminister Herbert Kickl hat die Generaldirektion für die
öffentliche Sicherheit beauftragt, die neun Landespolizeidirektionen
anzuweisen, mögliche öffentliche Orte in ihrem Wirkungsbereich für
temporäre Waffenverbotszonen zu prüfen und gegebenenfalls eine solche
mittels Verordnung einzurichten. „Die Möglichkeit Waffenverbotszonen
vorzusehen, wie in der letzten Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes
am 15.8.2018 beschlossen, ist ein wesentlicher Beitrag zum Schutz für
die Bevölkerung. Ich hoffe, dass diese dazu beitragen werden, dass
Gewalttaten wie jene in Tirol schon im Vorfeld verhindert werden
können“, so Innenminister Herbert Kickl.

Damit ist es PolizistInnen und Polizisten in diesen Bereichen
gestattet, die Kleidung sowie mitgeführte Fahrzeuge und Behältnisse
von Personen zu durchsuchen, wenn auf Grund konkreter Anhaltspunkte
der dringende Verdacht besteht, dass der Verordnung zuwidergehandelt
wird. Hat jemand derartige verbotene Waffen oder Gegenstände bei
sich, so werden diese sichergestellt. „Erst durch diese SPG-Novelle
wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, Angriffen gegen Leib und Leben
oder Eigentum von Menschen vorbeugend mittels Waffenverbotszonen
entgegenzuwirken, sodass die Exekutive ein weiteres Werkzeug zur
Bekämpfung der Kriminalität hinzugewonnen hat“, so General Franz
Lang, Direktor des Bundeskriminalamtes.

Das Verbot beschränkt sich dabei nicht bloß auf Waffen, sondern
auch auf Gegenstände, die geeignet sind und den Umständen nach dazu
dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, wie
beispielsweise Taschenmesser. Das Verbot gilt nicht für Menschen, die
Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer
waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.

Bundesministerium für Inneres
Christoph Pölzl, BA BSc
Pressesprecher des Ministeriums
+43 (0) 1-531 26 – 2040
christoph.poelzl@bmi.gv.at
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