
Bundespräsident beurkundet Gesetz zur Indexierung der Familienbeihilfe
Alexander Van der Bellen hegt Zweifel, ob Indexierung Unionsrecht entspricht – Beurkundet wird aber nur verfassungsmäßiges Zustandekommen
Wien (OTS) – Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat heute das Gesetz zur
Indexierung der Familienbeilhilfe beurkundet. Es sei verfassungsmäßig
zustande gekommen, eine offenkundige inhaltliche
Verfassungswidrigkeit liege nicht vor, begründet der Bundespräsident.
„Ich hege allerdings erhebliche Zweifel, ob dieses Gesetz auch dem
Unionsrecht entspricht.“ Die EU-Kommission hat Österreich
diesbezüglich am 24.10 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren
angekündigt.
Aufgrund dieses möglichen Widerspruchs mit dem Unionsrecht hat der
Bundespräsident von Verfassungsrechtler Univ. Prof. Dr. Ludwig
Adamovich, der als Berater des Bundespräsidenten tätig ist, ein
Gutachten eingeholt. Adamovich kommt darin zum Schluss, „dass der
Begriff ‚verfassungsmäßig‘ nicht auch die Übereinstimmung mit dem
Unionsrecht einschließt“, und er empfiehlt „dem Bundespräsidenten,
dem Gesetzesbeschluss die Beurkundung des verfassungsrechtlichen
Zustandekommens zu erteilen, da aus Sicht der österreichischen
Rechtsordnung der Gesetzesbeschluss nicht offenkundig
verfassungswidrig zustande gekommen ist.“ – Dieser Empfehlung ist der
Bundespräsident gefolgt und hat das Gesetz beurkundet.
Das vollständige Gutachten von Univ. Prof. Ludwig Adamovich finden
Sie unter: https://bit.ly/2QpV1uY
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