
Stellungnahme der Stadt Linz zum Vorwurf des Finanzministeriums
Experten: Vorwurf des Finanzministeriums gegen Stadt Linz falsch! Musterfall der Finanzpolizei juristisch nicht haltbar!
Linz (OTS) – Bekanntlich erhob letzte Woche das Finanzministerium den
Vorwurf gegenüber dem Linzer Magistrat, selbst nach Bekanntwerden der
so genannten Aktenaffäre Anzeigen ignoriert zu haben. So wird als
Musterfall eine Anzeige gegen eine Linzer Fassadenbaufirma angeführt.
Diese habe 25 Kroaten schwarz beschäftigt, der Schaden habe sich auf
100.000 Euro belaufen. Laut Behauptung des Finanzministeriums sei
dieser Fall durch Untätigkeit der Behörde erst nach Bekanntwerden der
Affäre verjährt. Eine exakte Prüfung dieses Falles während des
vergangenen Wochenendes durch interne und externe Experten ergibt
eindeutig: der Vorwurf des Finanzministeriums ist juristisch haltlos
und schlichtweg falsch.
Zwtl.: Darstellung der Stadt Linz zum Musterfall des
Finanzministeriums
Im Detail: der unter der Aktenzahl 044610/2014 registrierte Fall
bezieht sich auf den Einsatz von 21 Arbeitern ohne sowie 4 Arbeitern
mit gefälschten Papieren im Auftrag einer Linzer Fassadenbaufirma auf
einer Baustelle in Wien. Der Tatzeitraum wird in der von der
Finanzpolizei an die Stadt Linz gerichteten Anzeige exakt zwischen
24. März und 30. April 2014 benannt. Aus der von Rechtsanwalt Mag.
Denkmair bis Dezember 2017 vorgenommenen Beurteilung geht
unmissverständlich hervor, dass die Strafbarkeitsverjährung (Anm.:
Frist 3 Jahre) mit 1. 5. 2017 eintrat, also vor Bekanntwerden der
Strafanzeige am 9. Juni des selben Jahres.
Eine nunmehr im Detail erfolgte Überprüfung des Sachverhaltes
durch interne und externe Juristen ergibt ebenfalls eindeutig, dass
diese von Rechtsanwalt Denkmair vorgenommene Überprüfung der Frage
der Verjährung rechtsrichtig und die Causa tatsächlich bereits zum 1.
Mai 2017 verjährt war. Die anderslautende Darstellung des
Finanzministeriums ist explizit falsch. Die sowohl von der
Finanzpolizei als auch vom Finanzministerium vertretene Rechtsansicht
der Verjährungsfrist widerspricht eindeutig der geltenden Rechtslage
und der höchstgerichtlichen Judikatur. Der Musterfall für die
Vorwürfe des Finanzministers, wonach dieser Fall zeige, dass in Linz
weiterhin Strafanträge wegen Untätigkeit der Behörde verjährten,
bricht in sich selbst zusammen.
Zwtl.: Stadt Linz vermisst Kooperationsbereitschaft des
Finanzministeriums
Zudem lässt die Kooperationsbereitschaft des Finanzministeriums
aus Sicht der Stadt Linz zu wünschen übrig. Seit Donnerstag letzter
Woche bemüht sich Vizebürgermeisterin Karin Hörzing, konkrete Fakten
über behauptete weitere 70 Fälle von neu erfolgter Verjährung zu
erhalten. Intensive Untersuchungen, die auch während des gesamten
Wochenendes angestellt wurden, ergeben nach wie vor keine Indizien in
Richtung der Stichhaltigkeit der Vorwürfe aus Wien. Der Umstand, dass
die erneut erhobenen Verjährungsvorwürfe erkennbar auf einer
unrichtigen Rechtsauffassung basieren, macht es für die Stadt Linz
unmöglich, diese von der Finanzpolizei genannten 70 Fälle selbst zu
identifizieren, sodass diesbezüglich die Stadt Linz auf die Angaben
der Finanzpolizei angewiesen ist. Konkrete Angaben würden eine
lückenlose und zudem umgehende Aufklärung erleichtern.
Zwtl.: Darstellung der Vorgangsweise der Stadt Linz seit Sommer 2017
Im Zusammenhang mit der Bearbeitung sämtlicher seit Sommer 2017
bekannt gewordener Verjährungsfälle wurde im August des selben Jahres
eine Auflistung bereits verjährter und nicht verjährter Fälle
erstellt. Die Priorität in der Bearbeitung lag bei all jenen Causen,
die zu diesem Zeitpunkt nicht verjährt waren, um eine zeitgerechte
Bearbeitung sicher zu stellen.
Derzeit läuft auch die Aufarbeitung der alten, bereits verjährten
Fälle aus der Zeit vor August 2017. Alle damaligen Anzeiger, somit
auch die Finanzpolizei, erhalten daher laufend Einstellungen von
Verfahren aus der Zeit vor August 2017. Diese Bescheide behandeln
explizit keine neuen Fälle, bearbeiten Altlasten und müssen aus
verfahrenstechnisch formalen Gründen eingestellt werden. Dadurch
entsteht kein weiterer als der bereits vom Bundesrechnungshof
bezifferte Schaden für Österreichs Steuerzahler.
Zwtl.: Klarstellung der Stadt Linz zum Thema „Urgenzen“
Die Finanzpolizei gab Mittwoch letzter Woche bekannt, sie hätte im
Zeitraum zwischen Mai und August 2017 1.141 Urgenzschreiben in 400
Fällen an die Stadt Linz gesandt. Hierzu ist festzuhalten, dass die
Finanzpolizei offensichtlich in regelmäßigen Abständen von 2 bis 3
Monaten Urgenzschreiben verschickt – auch in jenen Fällen, die
laufend und korrekt innerhalb der Verjährungsfristen in Bearbeitung
sind. Es ist somit ersichtlich, dass die Anzahl dieser Schreiben kein
Indikator für ein verspätetes Vorgehen einer Behörde ist!
Bettina Langeder
Pressesprecherin Bürgermeister Klaus Luger
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Tel: +43 732/7070-1035
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