
Kraker: PatientInnen sollten sich besseres Bild über Qualität vonMedizinerInnen machen können
Rechnungshofausschuss widmet sich Qualitätskontrollen niedergelassener ÄrztInnen
Wien (PK) – Auf der Tagesordnung des heutigen Rechnungsausschusses
stand ferner ein Bericht über die Qualitätssicherung für
niedergelassene ÄrztInnen, wobei der Rechnungshof gewichtige Mängel
feststellte und die fehlende Transparenz bei der
Qualitätsberichterstattung kritisierte.
Ausdrücklich wird das zögerliche Vorgehen von Bund, Ländern und
Sozialversicherungsträgern kritisiert. Die im Rahmen der
Gesundheitsreform 2013 beschlossene Ergebnisqualitätsmessung wurde
für den ambulanten Bereich bislang weder entwickelt noch umgesetzt,
stellt der Rechnungshof fest. So haben PatientInnen etwa bis dato
keine Möglichkeit, sich auf einer neutralen Bundes-Plattform über die
Behandlungsqualität bei niedergelassenen MedizinerInnen zu
informieren. Bemängelt wird im Rechnungshofbericht zudem, dass auch
die Diagnosedokumentation im ambulanten Bereich, auf die man sich
schon im Zuge der Gesundheitsreform 2005 geeinigt habe, bislang nicht
eingeführt wurde. Zu den wesentlichen Empfehlungen des Rechnungshofs
zählt daher die Entwicklung von Qualitätsstandards mit
verpflichtenden Kriterien bzw. Vorgaben bis zum Ende der aktuellen
Zielsetzungsperiode im Jahr 2021 sowie die Erhöhung der Anzahl der
Validitätsprüfungen bei der Qualitätsprüfung von Ordinationen.
Weitere Mängel erkennt der Rechnungshof bei der Qualitätsmessung. Die
Messung der Qualität der Leistungserbringung beurteilen die
niedergelassenen ÄrztInnen gemäß Ärztegesetz alle fünf Jahre in
Evaluierungsfragebögen selbst. Die von der Österreichischen
Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der
Medizin GmbH (ÖQMed) erstellten Fragebögen sollten nach Empfehlung
des Rechnungshofs neutral gestaltet sein. Daher wird die Schaffung
einer Rechtsgrundlage zur Stärkung der finanziellen und
organisatorisch unabhängigen Qualitätssicherungseinrichtung
vorschlagen. Zudem wird empfohlen, die Möglichkeit zur Erhöhung der
stichprobenartigen Kontrollen zu überprüfen, da eine Ordination von
dieser Evaluierung statistisch gesehen nur alle 70 Jahre betroffen
ist.
Ergebnisqualitätsmessung ist für Rechnungshofpräsidentin
wesentlichster Kritikpunkt
Die Notwendigkeit einer Ergebnisqualitätsmessung bezeichnete die
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker als springenden Punkt des
Berichts. Immerhin gebe es dafür schon seit 2005 Bemühungen sowie
eine konkrete Zielsetzung seit 2013. Eine dementsprechende
Möglichkeit, damit sich PatientInnen ein gutes Bild über die Qualität
der niedergelassenen MedizinerInnen machen können, sei aber noch
immer offen, bemängelte sie. In Kärnten wurde mit einem Pilotprojekt
die Basis für eine derartige Ergebnisqualitätsmessung sowie für eine
Qualitätsberichterstattung gelegt. Daran sollte man sich orientieren,
schlug Kraker vor.
Fraktionen sehen Qualitätskontrolle durch Selbstevaluierung kritisch
Peter Gerstner (FPÖ) dankte der Rechnungshofpräsidentin für den
detaillierten Bericht. Er merkte an, das sich die Prüfung über die
Qualitätssicherung niedergelassener ÄrztInnen allerdings über einen
Zeitraum erstreckt habe, wo noch das Bundesministerium für Gesundheit
und Frauen damit betraut war. Der Prüfzeitraum umfasste im
Wesentlichen die Jahre 2013 bis 2016. Erst seit Anfang diesen Jahres
sind die Agenden im Sozialressort von Ministerin Hartinger-Klein
beheimatet. Von ihr wollte Gerstner wissen, wie man gegen die
diversen Online-Portale zur Bewertung von Arztpraxen vorgegangen sei,
die aufgrund der Doppelgleisigkeit zur Verunsicherung bei den
BürgerInnen geführt hätten. Fraktionskollege Wolfgang Zanger (FPÖ)
erachtete es als legitim, dass man mit dem Rechnungshofbericht
Empfehlungen zur Umsetzung bringen will, der Bericht zeige aber
grundsätzlich eine Baustelle von ehemaligen SPÖ-Ministern auf, meinte
er.
Zumal sich Ärztinnen selbst kontrollieren und ihre
Qualitätsevaluierung durch Fragebögen der ÖQMed selbst durchführen,
ortet ÖVP-Mandatar Franz Hörl ein Problem in der Qualitätskontrolle.
Im stationären Bereich sei die Situation seines Erachtens etwas
besser. Im ländlichen Bereich hingegen wäre man froh, überhaupt Ärzte
in der Nähe zu haben, da seien die Qualitätssicherungsmaßnahmen
seiner Ansicht nach eher zweitrangig.
Dass die Qualität von praktizierenden Ärzten grundsätzlich schwer zu
beurteilen sei, meinte Wolfgang Zinggl (JETZT), da aber bei rund 20%
der Praxen Mängel festgestellt wurden, sehe er da sehr wohl
Handlungsbedarf seitens des Ministeriums. Auch sei im
Rechnungshofbericht nicht klar ersichtlich, um welche Art der Mängel
es sich handle. Eine stichprobenartige Überprüfung, die nur alle 70
Jahre stattfindet, sei seiner Ansicht nach nicht zielführend. Er
schlug daher vor, systematische Qualitätskontrollen vorzusehen. Wie
treffsicher die Prüfung der Behandlungsqualität von niedergelassenen
MedizinerInneen sei und ob es einer Diagnosedokumentation bedarf,
wollte die Vorsitzende des Rechnungshofausschusses, Irmgard Griss
(NEOS) wissen.
SPÖ-Abgeordneter Erwin Preiner sagte, dass PatientInnen auf die
Expertise der niedergelassenen MedizinerInnen vertrauen können
müssen, da deren Praxen zumeist die erste Ansprechstelle darstellen,
wenn man krank ist. Eine unabhängige Qualitätssicherungseinrichtung
erachte er daher ebenso wünschenswert wie eine Zusammenführung der
Online-Bewertungs-Plattformen. Er fragte die anwesende
Sozialministerin, wie man die Selbstevaluierungsbögen der ÖQMed
entsprechend verbessern könnte und ob eine unabhängige Prüfung
denkbar wäre. Auch Fraktionskollege Philip Kucher (SPÖ) interessierte
sich für konkrete Maßnahmen seitens des Ministeriums aufgrund des
vorliegenden Berichts. Da es sich im medizinischen Bereich um die
Schicksale von Menschen handle, sollte man Dinge, die gut
funktionieren, ausbauen und für Verbesserungen in jenen Bereichen
sorgen, die noch nicht so gut funktionieren, meinte er.
Hartinger-Klein will mehr Transparenz ermöglichen
Dass die Qualitätssicherung der ÖQMed zu hinterfragen sei, räumte
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein ein. Im Gremium seien
allerdings mehrere Stakeholder vertreten, verteidigte sie die Kritik
betreffend gewünschter Unabhängigkeit. Gemeinsam mit der Ärztekammer
und der Patientenanwaltschaft habe sie zu einem Gipfel geladen, um
die Thematik zu besprechen. Grundsätzlich sei die Messung der
Ergebnisqualität sehr schwierig und der Prozess nicht leicht. Eine
flächendeckende Diagnosekodierung versteht sie als den richtigen Weg.
Man könne zwar nicht alles auf einmal ändern, aber legistische und
technische Prüfungen für deren Einführung sind laut der Ministerin
bereits in Ausarbeitung. Um PatientInnen mehr Transparenz zu
ermöglichen, wurden verschiedene Plattformen zur Online-Bewertung von
niedergelassenen ÄrtzInnen zu einer zusammengefasst. Das Portal
„Kiniksuche.at“, wo man sich über Wartezeiten, Frequenzen und
Qualitätsstandards von Spitälern informieren kann, ist seit Juni
dieses Jahres online und soll auch auf Arztpraxen ausgedehnt werden,
sagte Hartinger-Klein.
Da die Abgeordneten Hörl (ÖVP) und Preiner (SPÖ) von der Ministerin
wissen wollten, wie man eine berufsgruppenspezifische
Mindestanforderung sicherstellen könne, sagte sie, dass sich ein
wissenschaftlicher Beirat damit befasse. Rudolf Plessl (SPÖ)
erkundigte sich über die Nachbesetzung von Planstellen sowie über den
Anstieg von WahlärztInnen im Vergleich zu KassenärztInnen. Diese
werden laut Auskunft der Sozialministerin in gemeinsamer Abstimmung
von den Sozialversicherungsträgern und der Ärztekammer vergeben. Dass
es zu wenig Kassenarztstellen gebe, hätte allerdings die SPÖ
verursacht, entgegnete sie außerdem. Angesprochen auf den
ÄrztInnenmangel im ländlichen Raum, sicherte sie den
Ausschussmitgliedern zu, dass man mit der Lehrpraxenförderung und der
Möglichkeit der Anstellung von ÄrztInnen bei ÄrztInnen viel tue, um
die ländliche Versorgung zu sichern. Der Bericht des Rechnungshofs
wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen.
Weitere Rechnungshofberichte zur Kenntnis genommen bzw. vertagt
Weitere Rechnungshofberichte zum Register im Hauptverband der
Sozialversicherungsträger, zur Gewährung von Ausgleichszulagen in der
Pensionsversicherung, zu Wartezeiten auf Therapien und Eingriffe
sowie zum Öffentlichen Gesundheitsdienst in ausgewählten
Bezirksverwaltungsbehörden in Oberösterreich und Salzburg wurden im
Ausschuss ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen. Weitere
Berichte zur psychiatrischen Versorgung in Krankenanstalten in
Kärnten und Tirol sowie zur Albertina wurden vom
Rechnungshofausschuss zur Fristwahrung behandelt, aber allesamt
vertagt. (Schluss Rechnungshofausschuss) fan
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