ÖVI ad Novelle der Wiener Bauordnung 2018

Faire Übergangsbestimmungen sind gefordert

Wien (OTS) – Am 22.11.2018 wurde im Wiener Landtag mit der lange
vorbereiteten und vielfach angekündigten Bauordnungsnovelle ein sehr
heterogenes Paket beschlossen.

Für sogar internationale Aufmerksamkeit hat dabei die mittlerweile
auch medial breit beleuchtete Einführung der Widmungskategorie
„geförderter Wohnbau“ gesorgt. Die Schaffung dieser neuen Widmung
hatte der ÖVI (im Einklang mit vielen Bauträgern) im Hinblick auf die
bodenpreisdämpfende Wirkung von Beginn an dem Grunde nach positiv
beurteilt.

Anspannung herrschte allseits hinsichtlich der näheren
Umsetzungsrichtlinien, die von der Stadtregierung am 5.11. nur in
Grundzügen vorgestellt wurden. Intensiv diskutiert wird seither die
Anhebung der Quote von knapp über der Hälfte auf zwei Drittel für die
geförderten Wohnungen.

Deutlich wahrnehmbar ist diese Anspannung auch auf dem heute
erstmals stattfindenden [1. ÖVI Stadtentwicklungstag]
(https://www.ots.at/redirect/ovi1) mit mehr als 130 Teilnehmerinnen
und Teilnehmern, der sich am Beispiel Wien mit den aktuellen
Herausforderungen einer wachsenden Stadt beschäftigt und auch einen
Schwerpunkt auf die Novelle der Wiener Bauordnung 2018 gelegt hat.

„Soweit die Richtlinien zur tatsächlichen Handhabung der neuen
Widmungskategorie mittlerweile erkennbar sind, bereitet vor allem die
Übergangsphase sowohl gewerblichen Bauträgern als auch gemeinnützigen
Wohnbaugenossenschaften Sorge. Denn einige haben im Vertrauen auf die
bisherigen Rahmenbedingungen Grundstücke erworben. Jedenfalls dann,
wenn im Dialog mit der Stadt Wien konkrete Abstimmungen im Laufen
sind, braucht es faire Übergangsbestimmungen, damit diese Projekte
tatsächlich umgesetzt werden können“, beschreibt ÖVI
Bauträgersprecher Klaus Wolfinger die Stimmung.

Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI)
Susanne Pircher, BA
Edition und Kommunikation
s.pircher@ovi.at
www.ovi.at

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