
Standortentwicklungsgesetz – Ecker: Wirtschaftsausschuss beschließt Ausschussbegutachtung
Wien (OTS/SK) – Der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats hat heute
beschlossen, dass das umstrittene Standortentwicklungsgesetz noch
einmal begutachtet wird. Die SPÖ hat darauf gedrängt, weil die erste
Regierungsvorlage nach der vernichtenden Kritik sehr weitgehend
abgeändert wurde und der neue Vorschlag allerdings erst vor kurzem
vorgelegt wurde. SPÖ-KMU-Sprecherin Cornelia Ecker sagt, dass auch
der neue Vorschlag weitreichende Eingriffe in die Verfahrensrechte
und in den Rechten von Anrainern und Umweltschützern enthält, „es
wäre extrem fahrlässig, das ohne Begutachtung durch das
parlamentarische Verfahren zu peitschen“. ****
Wie die SPÖ-KMU-Sprecherin erläutert, werden jetzt 140 Einrichtungen
eingeladen, eine Stellungnahme zur umstrittenen Novelle abzugeben.
Die Zeit dafür ist freilich knapp bemessen, denn das soll bis zum 6.
Dezember geschehen. Am Tag darauf ist wieder ein Wirtschaftsausschuss
geplant.
Aus Sicht der SPÖ ist die Absicht, Verfahren für Großprojekte
einfacher zu machen und zu beschleunigen ok; „das darf aber nie
bedeuten, dass die Rechte von Anrainern und Umweltorganisationen
eingeschränkt werden“, sagt Ecker. Sie warnt außerdem davor, dass das
Standortentwicklungsgesetz auch für die Projektwerber selbst viele
Risiken beinhaltet, zumal die Novelle mit erheblicher
Rechtsunsicherheit in Bezug auf das Unionsrecht behaftet ist.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der sogenannte
Standortentwicklungsbeirat. Hier beraten sechs Mitglieder, welche
Vorhaben standortrelevant sind und welche nicht und geben dann
Empfehlungen ab. Ernannt werden diese Personen vom BMDW. Dazu Ecker:
„Ist das transparent und können diese Personen wirklich objektiv
sein? Auch die Kosten von 400.000 Euro für jene vier Personen, die
für diesen Beirat angestellt sind, sind mehr als
hinterfragungswürdig.“ (Schluss) mr/wf/mp
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