
Standortentwicklungsgesetz: Wirtschaftsausschuss holt weitereStellungnahmen ein
Beratungen auf Initiative der SPÖ auf 7. Dezember vertagt
Wien (PK) – Wien PK) – Noch keine endgültige Entscheidung traf der
Wirtschaftsausschuss heute über das Standortentwicklungsgesetz. Die
Abgeordneten beschlossen auf Initiative der SPÖ, die
Regierungsvorlage einer öffentlichen Ausschussbegutachtung zu
unterziehen und die Beratungen bis 7. Dezember zu vertagen. Die
Regierungsparteien, aber auch die NEOS signalisierten aber bereits
ihre inhaltliche Zustimmung zu dem Entwurf und den darin enthaltenen
Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung für standortrelevante
Projekte. Bei der SPÖ überwog hingegen die Skepsis, während der
Parlamentsklub JETZT die geplanten Bestimmungen als einseitige
Bevorzugung der Wirtschaft gegenüber der Umwelt ablehnte.
Beschleunigtes Verfahren für standortrelevante Projekte
Hauptstoßrichtung des Standortentwicklungsgesetzes (372 d.B.) , das
als lex specialis zu Verfahrensgesetzen wie dem AVG, dem VwGVG und
dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) gilt, ist, wie
Bundesministerin Margarete Schramböck betonte, die
Verfahrensbeschleunigung bei standortrelevanten Großprojekten. Als
standortrelevant werden dabei Vorhaben von überregionaler Bedeutung
mit einem maßgeblichen Investitionsvolumen eingestuft, die
außerordentlich positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und
die Beschäftigung erwarten lassen. Über das Vorliegen einer
Standortrelevanz entscheidet das Wirtschaftsministerium im
Einvernehmen mit dem Infrastrukturministerium innerhalb einer Frist
von sechs Monaten auf Basis einer Empfehlung eines sechsköpfigen
Standortbeirats, dessen Mitglieder von sechs Ressorts nominiert
werden. Projekte, die im besonderen Interesse der Republik liegen,
werden zudem in einer Verordnung kundgemacht.
An die Zuerkennung der Standortrelevanz knüpfen sich sodann
verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen. So
muss die Behörde im Genehmigungsverfahren die Entscheidung über den
Antrag spätestens zwölf Monate nach Antragstellung treffen. Nach
Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist innerhalb von acht Wochen der
Bescheid zu erlassen. Vorgesehen ist überdies eine
verschuldensunabhängige Säumnisbeschwerde. Der
Verfahrensbeschleunigung dient zudem auch die Auferlegung der
Kostenlast für schuldhaft verspätete Vorbringen.
Regierungsparteien und NEOS sehen Beitrag zur Energie- und
Mobilitätswende
Die Abgeordneten Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Josef Schellhorn
(NEOS) werteten die neuen Bestimmungen als Signalwirkung für
Investitionen in Projekte im Energiebereich und bei der
Bahninfrastruktur und sprachen von einem wesentlichen Beitrag zur
Energie- und Mobilitätswende sowie zu einer nachhaltigen Entwicklung.
FPÖ-Abgeordneter Christian Höbart betonte, das Gesetz sei notwendig,
um den Wirtschaftsstandort weiter attraktiv zu halten. Österreich
könne sich extrem lange Verfahren nicht leisten. Auch
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck unterstrich die Bedeutung
der Verfahrensbeschleunigung, zumal überlange Verfahren wie etwa beim
Semmeringbasistunnel, bei der 380-KV-Leitung oder beim Linzer
Westring massive Standortnachteile bringen würden. Nun werde in sechs
Monaten über die Standortrelevanz entschieden, dann stehen zwölf
Monate für das Genehmigungsverfahren zur Verfügung. In den
Instanzenzug werde nicht eingegriffen.
SPÖ und JETZT vermissen Transparenz bei Entscheidungen über
Standortrelevanz
Seitens der SPÖ bekräftigte Cornelia Ecker, ihre Fraktion sei
ebenfalls für Verfahrensbeschleunigung, doch gelte es, noch einige
Punkte zu klären. Skeptisch zeigte sich ihr Fraktionskollege Reinhold
Einwallner, was die Transparenz bei standortrelevanten Entscheidungen
betrifft. Der Standortentwicklungsbeirat werde als zusätzliches
Gremium wenig zur Entbürokratisierung beitragen, gab er ebenso wie
Doris Margreiter (SPÖ) zu bedenken, die die lange Verfahrensdauer vor
allem auf die Unzulänglichkeit der Unterlagen zurückführte. Von einer
einseitigen Bevorzugung des Wirtschaftsstandortes gegenüber der
Umwelt sprach Bruno Rossmann (JETZT) und kündigte für die Sitzung am
7. Dezember die Ablehnung des Entwurfs durch seinen Parlamentsklub
an. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) hof
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