
TIROLER TAGESZEITUNG „Leitartikel“ Mittwoch, 28. November 2018, von Manfred Mitterwachauer: „Bund macht Ernst, der Westen auch?“
Innsbruck (OTS) – Die Bundesregierung hat der Mindestsicherungsreform
keineswegs die scharfen Zähne gezogen. Das war auch nicht zu
erwarten. In der Umsetzung sind die Länder am Zug. Der Westen murrt.
Ob dem ein Aufstand folgt, bleibt fraglich.
Die Reform der Mindestsicherung ist das, wofür sie von Türkis-Blau
von Anfang an gedacht war: ein Vorhaben zur Verschärfung und
Reduktion einer Sozialleistung. Eine, die laut Statistik Austria im
Jahr 2017 insgesamt von knapp 308.000 Personen in Österreich in
Anspruch genommen werden musste. In Tirol waren das 17.200 Menschen –
die größte Empfängergruppe sind die Österreicher, auf Platz zwei
folgen anerkannte Flüchtlinge. Im Schnitt lag die Bezugsdauer bei
sechs bis sieben Monaten.
Als im Frühjahr erste Details der Mindestsicherungsreform
preisgegeben wurden, war der Aufschrei groß. Insbesondere im
politischen Westen des Landes. Also in all den Landesregierungen mit
grüner Beteiligung. Tirol, Salzburg und Vorarlberg hauten sich in der
Folge auf ein Packerl und forcierten ihr eigenes Modell. Eines, das
insbesondere auf die – im Vergleich zum Osten – ungleich höheren
Wohnkosten Bezug und Bedacht nimmt. Eines, das auch keinen „Deckel“
aufgesetzt bekam. Zu Recht, wie sich in Niederösterreich weisen
sollte. Dort kippten die Verfassungsrichter das
Mindestsicherungsmodell. In Oberösterreich griff gar der Europäische
Gerichtshof ein.
Zwar hat der türkis-blaue Reformentwurf keinen finanziellen
Deckel, ob er verfassungsmäßig hält, muss sich trotzdem erst weisen.
Fakt ist: Die Bundesregierung macht ungeachtet der anhaltenden Kritik
Ernst. Die zum Beispiel an den vollen Bezug der Mindestsicherung
gekoppelte Voraussetzung gewisser Sprachkenntnisse oder eines
Pflichtschulabschlusses zielt natürlich darauf ab, Leistungen für
Ausländer zu reduzieren. Das ist auch der rote Faden dieses
Grundsatzgesetzes: bestimmte Personengruppen ganz oder zum Teil von
der Mindestsicherung auszunehmen. Aus Sicht von Türkis-Blau legitim.
Soziale Organisationen sehen das anders.
Umzusetzen hat das geplante Grundsatzgesetz aber nicht der Bund,
das ist Aufgabe der Länder. Die ÖVP im Westen und mit ihr die Grünen
müssen sich entscheiden: ob aus lautem Murren jetzt aktiver
Widerstand wird. Den Aufstand proben können sie – die Mittel hierfür
sind beschränkt. Möglich ist ein Gang zum Verfassungsgerichtshof.
Diese Option hält sich aber auch der Bund offen – für all jene
Länder, die nicht spuren wollen. Oder man schluckt die Krot und
konterkariert die Reform durch die Hintertür: indem das fehlende
Sozialgeld eben auf dem Wege von direkten Landesförderungen einfach
ausgeglichen wird.
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