VW-Musterfeststellungsklage: VKI startet Info-Hotline

VKI empfiehlt Teilnahme und stellt Ausfüllhilfe mit Mustertext bereit

Wien (OTS) – Mitte September 2015 hat Volkswagen (VW) eingestanden,
bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer
unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den
Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Zwischenzeitlich hat der
Verein für Konsumenteninformation (VKI) mangels Einigung mit VW 16
Sammelklagen in Österreich für rund 10.000 geschädigte Verbraucher
eingebracht. Mit der in Deutschland – auch aufgrund des
VW-Abgasskandals – geschaffenen Musterfeststellungsklage können sich
jetzt auch alle anderen Betroffenen kostenlos die Chance auf
Schadenersatz sichern. Der VKI empfiehlt daher die Anmeldung und
bietet Informationen dazu an. Im Auftrag des Sozialministeriums wurde
dafür auch eine Info-Hotline eingerichtet.

Am 1.11.2018 sind in Deutschland die Regelungen zur
Musterfeststellungsklage in Kraft getreten. Damit soll in
Massenschadenfällen die Klärung gemeinsamer Fragen ermöglicht werden.
Anlassfall für die Schaffung der Musterfeststellungsklage war der
VW-Dieselskandal mit europaweit Millionen Betroffenen.

Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat
gleich am 1.11.2018 in Kooperation mit dem ADAC in Deutschland eine
entsprechende Klage gegen den VW-Konzern eingebracht. Die Klage wurde
am 26.11.2018 im Klageregister des deutschen Bundesamts für Justiz
bekannt gemacht. Damit beginnt die Frist für die Anmeldung. Wer an
der Musterfeststellungsklage teilnehmen will, muss sich innerhalb von
2 Monaten ab Veröffentlichung (längstens bis zum Ablauf des Tages vor
Beginn des ersten Gerichtstermin, an dem verhandelt wird) im
Klageregister eintragen.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dem Verfahren mittels
Anmeldung beim deutschen Bundesamt für Justiz anschließen. Dabei
entstehen keine Kosten, man benötigt auch keinen Anwalt. Teilnehmer
tragen keinerlei Prozesskostenrisiko. Ein positives Urteil klärt bei
der Musterfeststellungsklage allerdings nur grundlegende
Streitpunkte, es führt selbst noch zu keiner Schadenersatzzahlung. Es
könnte aber die wesentliche Basis für eine Entschädigung sein.

„Für Verbraucher, die bisher noch nichts für die Durchsetzung von
Ansprüchen gegen VW unternommen haben, ist die
Musterfeststellungsklage eine sinnvolle und kostenlose Möglichkeit,
die Chance auf Schadenersatz zu wahren“, erklärt Mag. Thomas Hirmke,
Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Damit wird auch der Druck auf VW
erhöht, endlich Schadenersatz zu leisten.“

An der deutschen Musterfeststellungsklage können sich Käufer von
Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem
Dieselmotor des Typs VW EA189 beteiligen. Wer bereits Teilnehmer an
einer vom VKI organisierten VW-Sammelklage ist, kann sich nicht
anmelden. Der VKI informiert, in welchen Fällen eine Anmeldung
empfehlenswert ist.

Dafür wurde ab sofort im Auftrag des Sozialministeriums eine
Hotline eingerichtet. Unter der Nummer 01/58877-61 können Fragen an
die Experten des VKI gestellt werden. Erreichbar ist die Hotline
Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr. Zusätzliche Informationen, wie
man sich zur Klage anmelden kann und was dabei zu beachten ist, sind
auf der Website [www.verbraucherrecht.at]
(http://www.verbraucherrecht.at/) zu finden. Dort wird der VKI
zeitnah eine Ausfüllhilfe und einen Mustertext für die Anmeldung zur
Verfügung stellen.

Service: Weitere Informationen gibt es auf
[www.verbraucherrecht.at] (http://www.verbraucherrecht.at/).

Verein für Konsumenteninformation
Pressestelle
01/588 77-256
presse@vki.at
www.vki.at

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