AK-Kundtner: „Regierung kürzt Mindestsicherung“

Starke Einschnitte bei Familien angekündigt, aber Gesetzestext liegt noch immer nicht vor

Wien (OTS) – Die Regierung hat heute eine Einigung bei der
Mindestsicherung bekannt gegeben. Ein konkreter Gesetzestext liegt
allerdings noch immer nicht vor. Die Kürzungen sind für die
Betroffenen schwer zu tragen. Zu den finanziellen Auswirkungen für
den Gesamthaushalt hat die Regierung bis dato noch keine Berechnungen
vorgelegt. Der Vermögenszugriff soll zwar abgemildert aber bestehen
bleiben. Das ist vor allem im Hinblick auf die im Regierungsprogramm
vereinbarte Abschaffung der Notstandshilfe relevant. AK
Sozialbereichsleiterin Alice Kundtner sagt: „Was die Regierung hier
vorlegt, ist eine Kürzung der Mindestsicherung, die Familien mit
Kindern stark trifft. Unabhängig von der Herkunft und auch dann, wenn
in der Familie nur ein oder zwei Kinder leben.“

+ Mindestsicherung beträgt nur 0,6 Prozent aller öffentlichen
Ausgaben

Die Kosten der Mindestsicherung machen 0,98 Mrd. aus. Aufgrund
aggressiver Steuerplanung, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung
bei der Körperschaftssteuer entgehen dem österreichischen Staat
jährlich Einnahmen, die den Ausgaben der Mindestsicherung
entsprechen.

+ Vermögenszugriff bleibt

Der Vermögenszugriff wurde zwar abgemildert, bleibt aber
weiterbestehen. Kundtner: „Das ist vor allem für 157.000 Menschen in
Österreich relevant, die derzeit noch Notstandshilfe beziehen. Die
Regierung hat sich ja im Regierungsprogramm die Abschaffung der
Notstandshilfe vorgenommen.“

+ Kürzung trifft Kinder

Kundtner: „Ein Drittel aller MindestsicherungsbezieherInnen sind
Kinder und Jugendliche. Auf sie kommen Kürzungen durch die Hintertür
zu.“ So sollen künftig Paare im selben Haushalt nicht mehr das
1,5-Fache des Grundbetrags, sondern nur mehr 1,4 Mal so viel
erhalten. Das wiegt die minimalen Steigerungen beim Betrag für das
erste und zweite Kind auf. Zudem soll die Geldleistung ab Herbst 2019
um u.a. den Kinderabsetzbetrag von 58,40 Euro pro Kind gekürzt
werden.

Bisher:
150 Prozent von 863 Euro für Paare = 1.294.50 Euro
18 Prozent für das erste Kind = 155,35 Euro
18 Prozent für das zweite Kind = 155,35 Euro
Summe: 1.605,26 Euro

Pläne der Bundesregierung (inkl. Abzug des Kinderabsetzbetrags):
140 Prozent von 863 Euro für Paare = 1.208,20 Euro
45 Prozent für zwei Kinder = 388,35 Euro minus 116,80 Euro Anrechnung
des Kinderabsetzbetrags
Summe: 1.479,83 Euro

Das ist ein Minus von 125,43 Euro!

+ Kürzungen behindern Integration
– Es wird für die Menschen schwer, den
Arbeitsmarktqualifizierungsbonus über 300 Euro zu bekommen, wenn
gleichzeitig die Mittel für Deutschkurse und Fachausbildungen gekürzt
werden.

– Es fehlt jeglicher Anreiz, eine Berufsausbildung zu machen. Das
gilt für alle Jugendlichen, die einen Pflichtschulabschluss haben und
die es am Arbeitsmarkt ohne Berufsausbildung auf Dauer sehr schwer
haben werden.

Stattdessen fordert die AK:

+ Ausreichend Deutschkurse
Wer Arbeitsmarktintegration von Asylberechtigten und subsidiär
Schutzberechtigten fordert, darf nicht gleichzeitig die notwendigen
Mittel kürzen.

+ Investitionen in Menschen rechnen sich. Es ist besser
MindestsicherungsbezieherInnen, die arbeitslos und arbeitsfähig sind,
eine geförderte Beschäftigung – zu Kollektivvertrags-löhnen – zu
ermöglichen (z.B. in einem Sozial-Ökonomischen Betrieb), als ihnen
nur die Leistung auszuzahlen. Das ist nicht nur sinnstiftender für
die Betroffenen, sondern rentiert sich auch budgetär innerhalb
weniger Jahre.

Arbeiterkammer Wien
Katharina Nagele
(+43-1) 501 65 12678
katharina.nagele@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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