BASG: Arzneimittelversorgung in Österreich

Wien (OTS) – Am 27.11.2018 fand ein „Runder Tisch“ zum Thema
Arzneimittelversorgung in Österreich statt. Bei der hochkarätig
besuchten Veranstaltung, die vom Bundesamt für Sicherheit im
Gesundheitswesen (BASG) organisiert wurde, diskutierten über 30
Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen
Arzneimittel-Stakeholder über Lösungsansätze, wie man vor dem
Hintergrund der weltweit kontinuierlich zunehmenden Liefer- und
Versorgungsengpässe die Versorgungslage in Österreich zum Nutzen von
PatientInnen erhalten, absichern und zukünftig weiter stärken kann.
Speziell die Sicherstellung der Versorgung nach dem Brexit wurde
besprochen und es werden weitere Gespräche diesbezüglich mit den
betroffenen Zulassungsinhabern einerseits und den österreichischen
Ärzten und Apothekern andererseits geführt.

VertreterInnen von Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger, Ärzte- und Apothekerkammer, des
pharmazeutischen Großhandels, der Patientenanwaltschaft, des
Gesundheits-/Sozialministeriums, der Wirtschaftskammer, der
Interessensvertretungen der pharmazeutischen Industrie sowie aus der
Wissenschaft waren anwesend. In der vom verfahrensleitenden Mitglied
des BASG Christa Wirthumer-Hoche geführten Veranstaltung, wurden
unter anderem zwei konkrete Lösungsansätze diskutiert, die in einer
der nächsten Novellen des österreichischen Arzneimittelgesetzes (AMG)
Eingang finden könnten.

Meldepflicht bei Lieferengpässen erforderlich

Es bestand breiter Konsens, dass weltweite Produktions- und
Lieferengpässe nur eingeschränkt auf nationaler Ebene zu lösen sind.
Umso wichtiger ist es daher, rasch und verlässlich Transparenz in die
aktuelle Versorgungssituation zu bringen und bestehende oder auch
drohende Lieferengpässe frühzeitig den beteiligten Berufsgruppen zu
kommunizieren. Dadurch können rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen
werden, um selbst bei längerdauernden Engpässen die Versorgungslage
nach Möglichkeit mit individuellen Maßnahmen abzufedern und
rechtzeitig alternative Versorgungsschritte zu setzen.

Die bislang in weiten Fällen von Zulassungsinhabern nur
unvollständig und freiwillig gehandhabten Meldungen über
Lieferengpässe sollen daher zur besseren Planbarkeit der
Versorgungslage einer Meldepflicht unterlegt werden. Drohende
Lieferschwierigkeiten, die mehrere Wochen andauern und daher durch
die Lagerhaltung des Großhandels nicht mehr überbrückbar wären,
müssen, so die Pläne, dann verpflichtend vorab zum frühestmöglichen
Zeitpunkt der Arzneimittelbehörde BASG bekanntgegeben werden.

Im Falle von drohenden Engpässen wurde zudem auf die
Verordnungsermächtigung der Gesundheitsministerin verwiesen, die im
Falle einer durch einen Lieferengpass ausgelösten Versorgungskrise
auch weitergehende Maßnahme verfügen kann, wobei als adäquates Mittel
auch ein Exportstopp der in Österreich noch vorrätigen
Arzneimittelmengen verfügt werden kann. Da insbesondere bei
europaweiten oder sogar weltweiten Lieferengpässen die Tendenz
erkennbar war, dass in Österreich vorrätige Arzneimittel ins Ausland
verkauft und damit teilweise der heimischen Bevölkerung entzogen
wurden, können diese Notfallmaßnahmen anlassbezogen mithelfen, die
Versorgung der österreichischen Bevölkerung sicherzustellen.

fachlich:
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E-Mail: christoph.baumgaertel@basg.gv.at

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