
Bootsunfall: Bundesheer-Untersuchungskommission legt Abschlussbericht vor
Wien (OTS) – Die Untersuchungskommission des Bundesheeres hat heute
den Bericht zum Bootsunfall auf der Donau vom 1. September 2018
vorgestellt. Die Aufgabe der Kommission war es, den maßgeblichen
Sachverhalt festzustellen. Mögliche strafrechtlich relevante
Tatbestände wurden nicht untersucht; dies ist Aufgabe der
Staatsanwaltschaft.
Ergebnisse aus dem Bericht:
• Das Boot war technisch in Ordnung. Es konnte kein
Hinweis auf ein technisches Gebrechen festgestellt werden.
• Die Fahrweise war bis zum Unfall unauffällig. Das
Kentern des Bootes hätte laut Gutachter jedoch verhindert werden
können, wenn die Geschwindigkeit reduziert worden wäre;
möglicherweise hat der Bootsführer die Lage anders eingeschätzt. Ob
der Bootsführer schuldhaft gehandelt hat, wird die Justiz klären.
• Unmittelbar nach dem Unfall waren alle Soldaten mit
Rettungsmaßnahmen beschäftigt. Durch das rasche Einschreiten der
zufällig vor Ort übenden Freiwilligen Feuerwehr ergab sich der
Eindruck, dass die Rettungskette bereits aktiviert worden war.
• Es war den verantwortlichen Kommandanten bereits
unmittelbar nach dem Kentern klar, dass Frauen fehlen. Soldaten haben
unter Einsatz ihres Lebens alles versucht, die Teilnehmerinnen zu
retten. Es wurde noch auf der Donau unter dem Boot und am Ufer nach
den Vermissten gesucht. Die Suche wurde erst eingestellt, als die
beiden Frauen unter dem Boot gefunden wurden. Der Vorwurf, die Suche
sei vorzeitig eingestellt worden, hat sich nicht bewahrheitet bzw.
bestätigt.
• Zum Zeitpunkt als das Boot am Ufer lag, wäre es
aufgrund der Strömung und des starken Wellenganges lebensgefährlich
gewesen, unter das Boot zu tauchen. Erst als das Boot durch
Seilwinden des Schiffes der Schifffahrtsaufsicht „HAINBURG“ angehoben
wurde, konnte der Raum darunter weiträumiger abgetastet werden.
Generalsekretär Wolfgang Baumann: „Unsere Gedanken sind bei den
beiden Frauen und ihren Familien. Wir sind seit dem Unfall in
ständigem Kontakt mit den Angehörigen, aber auch mit allen anderen
Frauen, die am Girls‘ Camp teilgenommen haben. Wir werden alles
unternehmen, um den Frauen und ihren Familien weiterhin bestmöglich
zu helfen. Wir werden die Sicherheitsbestimmungen bei Veranstaltungen
anpassen: Es muss in Zukunft ein Unterschied sein, ob sich auf diesen
Booten Soldaten oder Zivilisten befinden.“
Die Familien der beiden Schwerverletzten werden seit dem Unfall
durch den Heerespsychologischen Dienst betreut; ebenso alle anderen
Frauen, die am Girls‘ Camp teilgenommen haben. Darüber hinaus wird
der Bund seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.
Bundesministerium für Landesverteidigung
Information & Öffentlichkeitsarbeit
Ressortsprecher
Oberst Mag. Michael Bauer
+43 664-622-2919
michael.bauer@bundesheer.at
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