ÖGB-Schumann: Kürzung der Mindestsicherung trifft Familien mit mehreren Kindern hart

Fußnote in der Regierungspräsentation kündigt weitere Kürzung von 58,40 Euro pro Kind ab Herbst 2019 an

Wien (OTS/ÖGB) – „Kinder werden die Leidtragenden der
Mindestsicherung Neu sein“, befürchtet ÖGB-Vizepräsidentin Korinna
Schumann. 31,8 Prozent, also fast ein Drittel der BezieherInnen von
Mindestsicherung, sind Kinder und Jugendliche. „Sie sind also von
jeder Kürzung zumindest indirekt betroffen.“ Außerdem soll einer
Fußnote in der Reform-Präsentation der Bundesregierung zufolge ab
Herbst 2019 auch der Kinderabsetzbetrag auf die Mindestsicherung
angerechnet werden. Demnach sollen 58,40 Euro pro Kind abgezogen
werden. Schumann: „Die Regierung bewirbt ihre Reform mit Zahlen, die
schon bei Inkrafttreten nicht mehr gelten werden. Das ist eine
Verhöhnung der betroffenen Familien!“++++

Soll Zwei-Kind-Familie mehr bekommen als Drei-Kind-Familie?

Ab dem dritten Kind wäre dieser Abzug (minus 58,40 Euro) sogar
höher als die Mindestsicherung, die ab dem dritten Kind pro Kind
ausbezahlt wird (43,15 Euro). Schumann: „Die Neuregelung könnte also
die völlig absurde Folge haben, dass – bei ansonsten völlig identen
Voraussetzungen – eine Familie mit zwei Kindern mehr Mindestsicherung
bekommt als eine Familie mit drei Kindern. Sozialministerin
Hartinger-Klein muss rasch Auskunft geben, ob das tatsächlich so ist,
oder wie die Fußnote in der Regierungspräsentation sonst gemeint
ist.“ (fk)

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