
Volkshilfe: Der Regierung sind Kinder nicht mal das Mindeste wert.
Fenninger: „Ein Leben in Armut für Kinder und Gefährdung des sozialen Zusammenhalts – das ist die neue Mindestsicherung“
Wien (OTS) – Zu den bereits bekannt gewordenen Details zur
Mindestsicherung sagt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe
Österreich in einer ersten Reaktion: „Es ist unfassbar, dass diese
Regierung Kinder, deren Eltern Mindestsicherung beziehen, zu einem
Leben in Armut verurteilt. Auch das dritte, vierte und fünfte Kind
geht in die Schule und braucht eventuelle Nachhilfe, hat ein Recht
auf Freizeitaktivitäten und ausgewogene Ernährung. Es entsteht eine
Abwärtsspirale und die armen Kinder von heute werden zu den
arbeitslosen, armen, obdachlosen Erwachsenen von morgen.“
Die Kinder werden zu einem Leben in Armut verurteilt.
Rund ein Drittel der BezieherInnen von Mindestsicherung sind
Kinder. Sie treffen die vorgeschlagenen Maßnahmen besonders hart.
Während man für ein Kind nur 25 Prozent der Leistung erhält, sind es
beim zweiten Kind nur mehr 20 und ab dem dritten gar 5 Prozent. In
Euro-Beträgen wären das für das erste Kind 215 Euro, 173 Euro für das
zweite und nur mehr 43 Euro für jedes weitere ab dem dritten Kind.
Und ab Herbst 2019 kommt es für Familien noch schlimmer: Dann wird
nämlich der Kinderabsetzbetrag in Höhe von derzeit 58,4 Euro pro Kind
von den ohnehin schon geringen Zuschlägen abgezogen. Damit erhält
eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern in einem Jahr höchstens 1.599
Euro – über 200 Euro weniger als uns die Regierung aktuell
vorrechnet.
Rassistische BMS-Regelungen gefährden sozialen Zusammenhalt
Zwar sollen ÖsterreicherInnen und Asylberechtigte gleichgestellt
werden, aber jene, die nicht ausreichend Deutsch oder Englisch
sprechen, werden um 300 Euro weniger bekommen. Fenninger: „Von 500
Euro kann in Österreich niemand leben. Diese Ungleichbehandlung ist
eine weitere Ausprägung des ständigen Auseinanderdividierens von
Menschen nach ihrer Herkunft. Menschen in Österreich brauchen das
Mindeste, egal woher sie kommen. Die Sprache zu beherrschen ist für
Integration unbedingt nötig, aber in diesem Bereich hat die Regierung
ja gekürzt und agiert somit integrationshemmend.“ Die vorgesehene
Wartefrist wurde zudem schon in Niederösterreich für
verfassungswidrig erklärt.
Das Mindeste muss ohne Zugriff auf Erspartes gewährt werden
Zwar wurden die Schonfristen beim Zugriff auf Eigentum verlängert
– trotzdem behindere dieser einen Neustart, meint Fenninger:
„Besonders für Aufstocker, die die Mindestsicherung aufgrund eines zu
geringen Lohns beziehen, ist ein Zugriff auf das meist ohnehin
geringe Eigentum einfach nicht gerechtfertigt. Dieser bewirkt weit
mehr, als dass der Staat im Grundbuch steht – es ist ein Angriff auf
das, was sich diese Menschen meist mühsam erarbeitet haben und
beeinflusst sie maßgeblich in ihrem Selbstwertgefühl.“
Fenninger abschließend: „Der Volkshilfe liegen die Kinder ganz
besonders am Herzen. Sie sollen nicht die Armut der Eltern erben und
dann für den Rest ihres Lebens darunter leiden. Mit dieser
Neuregelung der Mindestsicherung verurteilt die Regierung Kinder zu
einem Leben in bitterster Armut. Das ist für ein reiches Land wie
Österreich absolut unwürdig.“
Volkshilfe Österreich
Melanie Wenger-Rami, MA
Pressesprecherin
+43 (0) 676 83 402 228
melanie.rami@volkshilfe.at
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