
WK Wien Ruck: „Erfolg für zehntausende Unternehmerinnen und Unternehmer“
Anrainerparkzonen können nun von Gewerbebetrieben, Kleintransporteuren und sozialen Diensten von 8 bis 16 Uhr genutzt werden
Wien (OTS) – Gemeinsam mit Wiener Unternehmerinnen und Unternehmern
trotzte die Wirtschaftskammer Wien heute der Kälte und feierte die
Öffnung der Anrainerparkzonen für den Wirtschaftsverkehr. Ab nächster
Woche dürfen Wiener Handwerksunternehmen, Kleintransporteure und
soziale Dienste in der Zeit von 8 bis 16 Uhr die Anrainerparkzonen
nutzen, im ersten und achten Bezirk dürfen das ab dann sogar alle
Autolenker. Ein Erfolg für die Interessensvertreter der Wiener
Wirtschaft, für den lange gekämpft werden musste.
Bereits im Mai des Vorjahres unterzeichnete
Wirtschaftskammer-Präsident Walter Ruck gemeinsam mit
Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou nach umfangreichen Verhandlungen
eine Vereinbarung über die Öffnung der Anrainerparkzonen während der
Tagesstunden, in denen sie nur gering ausgelastet sind. Jetzt ist der
erste Schritt gesetzt: Ab 1. Dezember kommen mehrere zehntausend
Unternehmer näher zu ihren Kunden, weil sie die bisher reservierten
Parkplätze nutzen können.
„Das ist natürlich ein Erfolg für die Unternehmer und ihre
Mitarbeiter, die jetzt kürzere Wege haben. Gerade für diejenigen, die
schwere Arbeitsgeräte benötigen oder Produkte liefern. Seien es
Glaser, die schwere Fenster liefern, oder Installateure, die neue
Thermen installieren“, freut sich Ruck über diesen Erfolg. Immer
wieder gab es ja in den letzten Jahren Probleme für Handwerker, die
ihre Arbeitsmaterialien oft weit zu ihren Kunden tragen mussten,
obwohl direkt vor den Häusern Anrainerparkplätze leer standen.
Konkret sehen die neuen Regeln vor: In den Anrainerzonen dürfen ab
Dezember 2018 Montag bis Freitag (werktags) zwischen 8:00 Uhr und
16:00 Uhr parken:
Betriebsfahrzeuge mit Parkkleber für den HeimatbezirknBetriebsfahrzeuge mit Servicekarten (wenn die Servicekarte auch
für den jeweiligen Bezirk gilt)nKleintransportfahrzeuge mit der Endung KT im KennzeichennFahrzeuge der Heimhilfen des Fonds Soziales Wien und anerkannter Unternehmenn Zeitlich unbegrenzt in den Anwohnerparkzonen dürfen wie bisher
parken:
* Alle Fahrzeuge mit Parkkleber für den jeweiligen Bezirk (=
Bewohner-, Bewohnerinnenfahrzeuge)
In den Bezirken 1 und 8 werden die alten Schilder noch nicht
ausgetauscht, hier bleibt es vorläufig bei der alten Beschilderung,
diese verliert aber ihre Gültigkeit. Daher gelten ab 1.12.2018
sämtliche Anrainerzonen in den beiden Bezirken nicht mehr und werden
zu normalen Kurzparkzonen (gültig von Mo. bis Fr., werktags, von 9:00
bis 22:00 Uhr).
Wirtschaftskammer Wien
Martin Sattler
Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit
01 51450 1814
martin.sattler@wkw.at
wko.at/wien/presse
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender