Jarolim-Vorstoß für rechtliche Besserstellung von Kirchenopfern

Ausweitung der Heimopferrente. Verjährung von sex. Missbrauch abschaffen, Religionsgemeinschaften sollen künftig selbst Opferentschädigung bezahlen. Betroffene begrüßen Vorstoß.

Wien, Graz (OTS) – „Ist sexuelle Gewalt weniger schrecklich, wenn
sie in Pfarren passiert als in kirchlichen Kinderheimen?“. Diese
beklemmende Frage stellen sich viele Opfer, die in Pfarren
vergewaltigt oder missbraucht wurden. Anlassfall eines nun sogar beim
VfGH anhängigen Verfahrens ist solch eine Ungleichbehandlung eines
steirischen Opfers. Der 52-jährige Akademiker wurde derart massiv
geschändet, dass er erwerbsunfähig wurde. Infolgedessen fordert er
eine lebenslange Opferrente nach dem Heimopferrentengesetz (HOG),
doch dieses begünstigt nur Personen, „die sich in entsprechenden
Einrichtungen der Kirchen befanden“.

Zwtl.: Steuerzahlende sollen nicht mehr für Folgeschäden an
Kirchenopfern aufkommen

Gegen diesen Missstand hat nun SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim
einen politischen Vorstoß getätigt: In einer von ihm eingereichten
parlamentarischen Anfrage tritt er für die Abschaffung der
Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch an Minderjährigen ein.
Auch soll die Kirche für die Behandlungskosten ihrer Opfer aufkommen,
und diese Opfer sollen in Zukunft Anspruch auf eine Rente, bedingt
durch den traumatischen sexuellen Missbrauch innerhalb der Kirche,
haben. Denn kirchliche Missbrauchsopfer außerhalb von Heimen, die
einmalig von der Klasnic-Kommission entschädigt wurden, erhalten
derzeit keine Rente.

Zwtl.: Für vermögenslose Priester muss die Kirche haften, nicht der
Steuerzahler

Zwtl.:

Diese Heimopferrente sollte außerdem von der Kirche bezahlt
werden, nicht vom Staat. Jarolim kritisiert: „Derzeit kommen die
Steuerzahler für die Entschädigung von kirchlichen Missbrauchsopfer
im Rahmen der Heimopferente auf und nicht die Kirche selbst. “ Ein
Problem sei weiters, dass Priester ja vermögenslos sind, und daher
für Zahlungen nicht herangezogen werden können. „Hier sind die
gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften zur Begleichung
heranzuziehen“, so Jarolim.

Zwtl.: Verjährung abschaffen

Ein weiteres heißes Thema ist die Verjährung. Jarolim fordert, die
Verjährung bei Verbrechen gegen Minderjährige im Zivilrecht
aufzuheben, „da ansonsten nur die Täter und ihre Organisation durch
die Verjährung geschützt werden“. Weiters fordert Jarolim, dass
Religionsgemeinschaften zivilrechtlich haftbar sein sollen. Denn
bislang hätten Religionsgemeinschaften „Straftaten systemisch
verheimlicht und die Verfolgung über Jahre und Jahrzehnte massiv
erschwert“. Das steht „in einem eklatanten Widerspruch zu den eigenen
religiösen Botschaften, welche sie öffentlich und somit privilegiert
verbreiten“. Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener
Kirchlicher Gewalt begrüßt Jarolims Vorstoß: „Für uns ist das ein
Meilenstein für die längst überfällige Aufarbeitung. Immerhin ist die
die von Kirchenangehörigen ausgeübte sexuelle Gewalt und Vertuschung
an tausenden Minderjährigen das größte Verbrechen der
Nachkriegszeit“, sagt er. „Erstmals spricht eine politische Partei
nun die eklatanten Ungerechtigkeiten sowie die Geiselhaft der
Steuerzahlenden klar aus.“

Die parlam. Anfrage:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_02367/index.shtml

www.betroffen.at

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