
Mindestsicherung: Anderl mahnt mehr Sorgfalt von Regierung ein
AK Präsidentin: „Regierung braucht Expertise von AK und Gewerkschaften“
Wien (OTS) – AK Präsidentin Renate Anderl mahnt die Regierung zu mehr
Sorgfalt: „Es verunsichert die Menschen, wenn die Reform der
Mindestsicherung hochoffiziell nach dem Ministerrat präsentiert wird
– und dann legt die Regierung keinen Gesetzestext vor, und muss sich
noch am selben Tag selbst korrigieren.“
Die Regierung hatte in einer Fußnote und in ihrem mündlichen
Statement vor JournalistInnen angekündigt, dass der
Kinderabsetzbetrag für MindestsicherungsbezieherInnen künftig gekürzt
wird. Nach den der AK vorliegenden Informationen hätte das für eine
Familie mit zwei Kindern ein Minus von 125 Euro bedeutet. Nach
massiver Kritik der ArbeitnehmerInnenvertretungen an diesen massiven
Kürzungen für Familien korrigierte sich die Regierung in diesem
Punkt.
Aber auch wenn der Kinderabsetzbetrag bleibt, wird bei Familien stark
gekürzt, wie die AK-Berechnungen nach den bisher vorliegenden
Informationen (100 Prozent von derzeit 863 Euro für einen
Erwachsenen, 140 Prozent für zwei Erwachsene, für das erste Kind 25
Prozent, für das zweite Kind 15 Prozent, danach 5 Prozent für jedes
weitere Kind) ergeben:
Ein Paar ohne Kinder erhielt bisher 1.294,56 Euro im Monat und soll
künftig 1.208,26 Euro bekommen – ein Minus von mindestens 86,30 Euro.
Ein Paar mit einem Kind bekam bisher mindestens 1.449,91 Euro und
soll künftig 1.424,02 Euro bekommen – ein Minus von mindestens 25,89
Euro.
Ein Paar mit zwei Kindern erhielt bisher mindestens 1.605,26 Euro.
Geht es nach den Plänen der Regierung sind es höchstens 1.553,47 Euro
–ein Minus von mindestens 51,79 Euro.
Es wäre wichtig, dass jetzt schnell ein konkreter Gesetzestext
vorliegt. Der fehlt jedoch bislang ebenso, wie eine Abschätzung der
budgetären Auswirkungen, was die Kürzungen auf der einen Seite und
der gemilderte Vermögenszugriff auf der anderen Seite bedeuten.
AK Anderl: „Die Regierung braucht die Expertise von Arbeiterkammer
und Gewerkschaften. Das zeigt nicht nur das Beispiel
Mindestsicherung, sondern auch das 12-Stunden-Tag-Gesetz. Einerseits
steigt die Qualität der Gesetzgebung deutlich, wenn man alle zur
Verfügung stehenden Informationen einholt. Außerdem haben es sich die
ArbeitnehmerInnen, einfach verdient, dass ihre Vertretung von der
Regierung eingebunden wird. Soviel Wertschätzung für die
ArbeitnehmerInnen, die Österreich am Laufen halten, muss sein.“
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