Regierung nimmt auf ÖGB-Druck Anrechnung des Kinderabsetzbetrags auf die Mindestsicherung zurück

Achitz: Bitte um Übermittlung der Gesetzesentwürfe, dann helfen wir gerne beim Suchen weiterer Fehler

Wien (OTS/ÖGB) – Das Sozialministerium hat nach heftiger Kritik von
ÖGB und AK angekündigt, dass die BezieherInnen der Mindestsicherung
den Kinderabsetzbetrag nun doch behalten dürfen. Bei der Präsentation
der Mindestsicherungs-Reformen der Regierung hatte Sozialministerin
Beate Hartinger-Klein laut APA noch angekündigt, dass die
Alleinverdiener-und Kinderabsetzbeträge bei der Mindestsicherung ab
Herbst 2019 „in voller Höhe leistungsmindernd angerechnet“ werden.
Sprich: Die Mindestsicherung für Familien sollte ab Herbst 2019 um
58,4 Euro pro Kind gekürzt werden. So stand es auch in der
Presseunterlage der Regierung. ÖGB und Arbeiterkammer hatten gegen
diese „Fußnote“ in den Regierungsunterlagen protestiert. Das
Sozialministerium bezeichnete das nun als „Fehler in der Unterlage“.
Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB: „Bisher durchgesickerte
Entwürfe sowie die Aussagen der Ministerin lassen aber darauf
schließen, dass der Fehler nicht beim Erstellen der Präsentation
passiert ist, sondern beim Textieren des Gesetzesentwurfs. Um
entsprechende Gerüchte zu entkräften, bitte ich Sozialministerin
Hartinger-Klein um Übermittlung der bisher vorhandenen Versionen des
Gesetzestextes. Die ExpertInnen des ÖGB sind dann gerne beim
Auffinden weiterer Fehler behilflich, um die Regierung vor einer
weiteren Blamage zu bewahren – und die Menschen vor einem weiteren
Huschpfusch-Gesetz.“

ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
Florian Kräftner
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