SP-Justizsprecher Jarolim fordert Ausweitung der Heimopferrente auf Opfer sexueller Gewalt in Pfarren

Verjährung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger abschaffen – Religionsgemeinschaften sollen künftig selbst Opferentschädigung bezahlen

Wien (OTS/SK) – Opfern sexueller Gewalt, welche in Pfarren,
beispielsweise im Firmunterricht, ausgeübt wurde, stehen derzeit im
Unterschied zu Opfern, welche in staatlichen, kirchlichen
Einrichtungen oder Kinder- und Jugendheimen missbraucht oder
vergewaltigt wurden kein Anspruch auf eine Heimopferrente zu. „Das
ist ungerecht. Was können Opfer dafür, dass der zumeist lebenslange
Folgen und Störungen auslösende sexuelle Missbrauch in Pfarren und
nicht in öffentlichen Einrichtungen passierte“, erklärte
Justizsprecher Jarolim zur aktuellen Situation. Ein Anlassfall ist
derzeit beim VfGH anhängig: Das 52-jährige Opfer, ein Akademiker,
wurde derart massiv in kirchlichen Einrichtungen geschändet, dass er
erwerbsunfähig wurde. Infolgedessen fordert er eine lebenslange
Opferrente nach dem Heimopferrentengesetz (HOG), doch dieses
begünstigt derzeit nur Personen, „die sich in entsprechenden
Einrichtungen der Kirchen befanden“. ****

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim greift mit einer am 28.11.2018
eingereichten parlamentarischen Anfrage diesen Missstand auf, und
fordert die Abschaffung der Verjährungsfristen bei sexuellem
Missbrauch an Minderjährigen. Auch soll die Kirche für die
Behandlungskosten ihrer Opfer aufkommen. Diese Opfer sollen in
Zukunft ebenso Anspruch auf eine Rente, bedingt durch den
traumatischen sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen,
haben. „Es ist nicht einzusehen, dass Opfer von Missbräuchen in
kirchlichen Einrichtungen keine Rente sondern eine vielfach nur
symbolische Wirkung habende einmalige Entschädigung von der
„Klasnic-Kommission“ zugesprochen erhalten. Angesicht der massiven
und oftmals lebenslänglichen schweren Folgen von Missbräuchen durch
zumeist auch in einem Autoritätsverhältnis stehenden Mitgliedern
kirchlicher Einrichtungen solle der Schadenersatz zustehen, welcher
auch nach zivilrechtlichen Normen zustehen würde, wären die
Übergriffe und Vergewaltigungen der Opfer nicht verjährt, so Jarolim.

Zudem solle die Heimopferrente nach dem Heimopferrentengesetz (HOG)
auch von der Kirche und nicht vom Staat übernommen werden verlangt
der Justizsprecher: „Warum sollen Steuerzahler für das Vergehen von
Mitgliedern kirchlicher Einrichtungen aufkommen und nicht die
Heimopferrente in diesen Fällen durch die zuständigen Kirchen
getragen werden?“

Jarolim fordert auch, die Verjährung im Zivilrecht bei Verbrechen an
Minderjährigen aufzuheben, „da diese aufgrund der langjährigen
Aufarbeitung der Geschändeten bis zur Bereitschaft einer Anzeige nur
die Täter bzw. Organisation durch Verjährung schützt“. Weiters
fordert Jarolim, dass Religionsgemeinschaften dann zivilrechtlich
haftbar sein sollen, wenn sie etwa durch systemische Verheimlichung
von Straftaten und versuchte Unterbindung von Verfolgungen – oft über
Jahre und Jahrzehnte hinweg – die Abwehr und Bekämpfung sexuellen
Missbrauchs massiv erschweren. Das stehe auch „im eklatanten
Widerspruch zu den religiösen Botschaften, für welche kirchliche
Einrichtungen stehen“. (Schluss) up

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