
WKÖ-Buchmüller: Plastiksackerl-Verbot aus Sicht des Handels nicht notwendig
Gratis-Plastiksackerl dank freiwilliger Vereinbarung schon jetzt praktisch Geschichte – Handel braucht Unterstützung, um Kunden praktikable Alternativen anbieten zu können
Wien (OTS) – Kritisch sieht der österreichische Handel das von der
Regierung angekündigte Plastiksackerl-Verbot ab 2020: „Der Handel
bekennt sich – natürlich – zum Umweltschutz. Das zeigt sich auch
daran, dass die freiwillige Vereinbarung mit großen
Handelsunternehmen zur Reduktion des Kunststofftaschenverbrauchs
hervorragend funktioniert“, so Peter Buchmüller, Obmann der
Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
„Tatsache ist: Das Gratis-Plastiksackerl ist im österreichischen
Handel schon jetzt praktisch Geschichte, der Verbrauch an
Plastiktaschen massiv zurückgegangen Das jetzt angekündigte generelle
Verbot ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Österreich steht hier
auch im EU-Vergleich sehr gut da und von europäischer Seite wird auch
kein generelles Verbot vorgegeben.“
Buchmüller weist auch darauf hin, dass der Handel eine Ausweitung
der freiwilligen Vereinbarung auf kleinere Handelsbetriebe angeboten
habe. „Wenn es jetzt trotzdem zu einem Plastiksackerl-Verbot kommen
soll, brauchen die Betriebe Unterstützung, um ihren Kunden
praktikable Alternativen anbieten zu können.“ Gefordert seien daher
„gemeinsame Gespräche und eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen
Wirtschaft und Politik. Setzen wir uns zusammen und reden wir
darüber, wie eine sinnvolle und für die Betriebe umsetzbare Lösung
gefunden werden kann.“ Darüber hinaus brauche es eine Aufklärung und
Sensibilisierung bei den Kunden. „Auch hier ist die Regierung
gefordert, entsprechende Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu
setzen“, fordert Buchmüller.
Zudem könne es nicht sein, „dass hier einmal mehr nur der
österreichische Handel, nicht aber der ausländische
Online-Versandhandel in die Ziehung kommt“, so Buchmüller: „Tonnen
von Verpackungsmaterial landen in den österreichischen Wohnzimmern,
weil bei ausländischen Versandhandelsgiganten à la Amazon bestellt
wurde. Auch für sie muss es eine entsprechende Regelung geben.“
(PWK834/SR)
Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Handel
Mag. Iris Thalbauer
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