
Anderl: Rechte von Menschen mit Behinderungen ernst nehmen!
Wien (OTS) – „Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen
ist eine gute Gelegenheit einmal mehr darauf hinzuweisen, dass in den
Bereichen Beschäftigung und Bildung alles getan werden muss, um
diesen Menschen ein gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen“, betont
AK Präsidentin Renate Anderl. Außerdem fordert Anderl eine Erhöhung
der Ausgleichstaxe, denn nach wie vor kommen sehr viel
ArbeitgeberInnen ihrer Beschäftigungsverpflichtung nicht im
erforderlichen Ausmaß nach und kaufen sich über die Ausgleichstaxe
frei.
Auf dem Arbeitsmarkt ist die Situation für arbeitssuchende
Menschen mit Behinderungen nach wie vor prekär: Die
Gesamtarbeitslosigkeit geht zwar gegenüber dem Vorjahr zurück –
allerdings profitieren Menschen mit Behinderungen so gut wie gar
nicht vom Beschäftigungsaufschwung. Das Ziel sollte sein, dass
möglichst viele Menschen mit Behinderungen durch passende
Arbeitsmarkt-Förderungen einen Job finden. „Dafür braucht das AMS
natürlich ein entsprechendes Förderbudget. Die Beratungseinheiten im
AMS, die speziell auf Menschen mit Behinderungen zugschnitten sind,
müssen unbedingt bestehen bleiben“, fordert Anderl.
Die AK Präsidentin drängt zudem auf eine Verbesserung der
Bildungschancen für Kinder mit Behinderungen. Das ist eine der
wichtigsten Voraussetzungen, um später selbstständig und
selbstbestimmt leben zu können. Um Kindern ein Lernumfeld zu bieten,
das an ihre Bedürfnisse angepasst ist, braucht es zum einen
entsprechend qualifizierte PädagogInnen und zum anderen die
geeigneten baulichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen „Der
Fortbestand der Sonderschule in der jetzigen Form stellt jedenfalls
kein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder dar. Kinder mit
Behinderungen müssen in unserer Mitte leben und lernen können, um so
die Chance zu bekommen, gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft
zu sein “, betont Anderl.
Obwohl der besondere Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung
auf Drängen der Arbeitgeber gelockert wurde, zeigen die
Arbeitsmarktdaten, dass dadurch die Beschäftigungssituation dieser
Menschen nicht verbessert wurde. Anderl fordert daher, dass der
besondere Kündigungsschutz wieder zu Anwendung kommt.
Leider kommen sehr viele ArbeitgeberInnen ihrer
Beschäftigungspflicht gegenüber begünstigten behinderten Menschen
nicht nach und zahlen stattdessen die Ausgleichstaxe. Nur rund 20
Prozent der ArbeitgeberInnen erfüllen die gesetzliche
Beschäftigungspflicht zur Gänze. “Das Freikaufen aus der
Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen einen Job und damit eine
Perspektive zu geben, darf die Unternehmen nicht mehr so günstig
kommen“, so Anderl, die darum eine Erhöhung der Ausgleichstaxe
fordert.
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