
Bundesrat: Pensionsanpassungsgesetz kommt nicht auf die Tagesordnungam 6. Dezember
Soll laut Sitzungsaviso am 19. bzw. 20. Dezember beraten werden
Wien (PK) – Der Bundesrat wird bei seiner nächsten Sitzung am 6.
Dezember aller Voraussicht nach nicht über das
Pensionsanpassungsgesetz 2019 mit der umstrittenen
Ermächtigungsregelung für Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
beraten. Anders als die übrigen Beschlüsse des Nationalrats vom 21.
und 22. November wurde dieser Punkt nicht auf die avisierte
Tagesordnung gesetzt. Vielmehr haben die Fraktionen vereinbart, über
die Gesetzesnovelle erst bei der nächsten Bundesratssitzung am 19.
bzw. 20. Dezember abzustimmen.
Bleibt es dabei, wird sich der Gesetzgebungsprozesses wohl um zwei
Wochen verzögern. Kundgemacht werden kann ein Gesetzesbeschluss des
Nationalrats grundsätzlich nämlich nur dann, wenn der Bundesrat
ausdrücklich auf einen Einspruch verzichtet bzw. innerhalb von acht
Wochen keine Entscheidung fällt. Die endgültige Tagesordnung wird im
Anschluss an die morgigen Ausschusssitzungen festgelegt, auch eine
kurzfristige Ergänzung mit Zweidrittelmehrheit zu Sitzungsbeginn am
Donnerstag wäre theoretisch möglich.
Mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2019 wird auch normiert, dass die
Sozialministerin notwendige „Vorbereitungshandlungen“ für jedwedes
Gesetzesvorhaben im Bereich der Sozialversicherungsgesetze setzen
darf, sofern ein entsprechender Entwurf bereits in parlamentarischer
Handlung steht. Eine Reparatur dieser von vielen ExpertInnen als
verfassungswidrig gewerteten Bestimmung ist zwar schon auf dem Weg,
für kurze Zeit könnte sie aber dennoch Gültigkeit erlangen. Mit einer
Nichtaufnahme der Novelle auf die Tagesordnung kann das unterbunden
werden. (Schluss) gs
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