
Weidenholzer: Wer Grundrechte mit Füßen tritt, soll keine EU-Gelder mehr kassieren
Verstöße gegen Rechtsstaatlichkeit müssen finanzielle Konsequenzen haben
Wien (OTS/SK) – Verstöße gegen EU-Grundrechte sollen in Zukunft für
die betroffenen Mitgliedstaaten auch mit finanziellen Konsequenzen
verbunden sein. Josef Weidenholzer, S&D-Vizepräsident und
SPÖ-Europaabgeordneter, hat sich dafür seit Jahren eingesetzt. Heute
stimmt der Innenausschuss des EU-Parlaments darüber ab: „Wer sich
nicht an gemeinsame Regeln hält, kann nicht gleichzeitig Förderungen
in Milliardenhöhe kassieren“, sagt Josef Weidenholzer.
„Rechtsstaatlichkeit ist das Fundament, auf dem sich die EU gründet.
Alle Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet Grundsätze der
Rechtmäßigkeit und Rechtssicherheit und die Kontrolle durch
unabhängige und unparteiische Gerichte zu garantieren. Wenn ein
Mitgliedstaat systematisch gegen dieses Prinzip verstößt, muss die EU
in der Lage sein darauf zu reagieren. Damit schützen wir die
finanziellen Interessen der Union und helfen den betroffenen
BürgerInnen, weil die EU eine schnellere und unkompliziertere
Handhabe gegen Grundrechtsverstöße erhält.“ ****
Mit der Verordnung „Schutz des Haushalts der Union im Falle von
generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den
Mitgliedstaaten“ sollen auf Vorschlag der Kommission, Maßnahmen vom
Rat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden können. „Das kann
beispielsweise die Aussetzung ganzer Förderprogramme oder das
Einbehalten finanzieller Mittel bedeuten. Wichtig ist, dass auch das
Europäische Parlament in alle Zwischenschritte voll mit einbezogen
wird“, führt Josef Weidenholzer aus. „Für uns stehen Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit unverrückbar im Zentrum der Politik. Diese
Prinzipien müssen universell und für alle Mitgliedsstaaten gelten.“
(Schluss) up
SPÖ-Parlamentsklub
01/40110-3570
klub@spoe.at
https://klub.spoe.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender