Verkehrswirtschaft freut sich über Verhandlungserfolg der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft

WKÖ-Klacska: Praxisgerechte Regeln für Entsendung, Kabotage sowie für Lenk- und Ruhezeiten rücken einen großen Schritt näher

Wien (OTS) – Die EU-Verkehrsminister konnten sich in der Nacht auf
Dienstag auf eine allgemeine Ausrichtung zum Mobilitätspaket, das
neue Regelungen für den Güter- und Personenverkehr in der EU
festgelegt, einigen. Der Kompromiss umfasst im Wesentlichen
Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten von Kraftfahrern, zur
Positionsbestimmung mittels Tachographen, zur Entsendung von
Kraftfahrern in andere Mitgliedstaaten sowie zur Kabotage und
Niederlassungsfreiheit der Kraftverkehrsunternehmer.

„Durch intensive Interessenvertretung und laufende Kontakte mit
der österreichischen Ratspräsidentschaft konnten wir für die
heimische Verkehrswirtschaft insgesamt ein durchaus positives
Gesamtergebnis erzielen“, resümiert Alexander Klacska, Obmann der
Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ). „Das derzeit geltende – aus unserer Sicht positive –
Kabotageregime konnte sämtlichen Liberalisierungstendenzen zum Trotz
beibehalten und durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten sogar noch
verschärft werden.“ Dazu kommt eine Cooling-off Phase von 5 Tagen,
bevor weitere Kabotagefahrten, also Transporte innerhalb eines
anderen EU-Staates, durchgeführt werden dürfen. „Im Interesse der
heimischen Transportwirtschaft hat die österreichische
Ratspräsidentschaft hier einen umsichtigen Kompromissvorschlag
eingebracht und diesen gut und intensiv verhandelt“, lobt Klacska.

Zwtl.: Ausreichende Nächtigungsmöglichkeiten schaffen

Bei der Wochenruhe dürfen künftig auch zwei verkürzte Ruhezeiten
hintereinander gemacht werden, bei denen der Fahrer auch in der
Schlafkabine des Fahrzeugs übernachten darf. „Die vollwertige
Wochenruhe (45 Stunden) in der Fahrerkabine zu verbringen ist nun
ausnahmslos verboten, was bedauerlicherweise an den praktischen
Bedürfnissen von Unternehmern und Fahrern vorbeigeht“, so Klacska.
Zur Verhinderung des „Nomadentums“ müssen die Lenker nun mindestens
alle 3 bzw. spätestens alle 4 Wochen an ihren Heimatort zurückkehren
können. „Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, sehr rasch die
erforderliche Infrastruktur entlang der Autobahnen zu schaffen, um
Parkplätze und ausreichend Nächtigungsmöglichkeiten außerhalb der
Fahrzeuge bereitzustellen“, fordert Klacska.

Zwtl.: Besonderheiten der Transportwirtschaft berücksichtigt

„Bei den Entsenderegeln werden nun die Besonderheiten der
Transportwirtschaft berücksichtigt“, freut sich Klacska. So sind
künftig alle bilateralen Personen- und Güterverkehre sowie auch
Transitfahrten innerhalb der EU vom Entsenderegime ausgenommen.
Lediglich Kabotagebeförderungen sind ab dem ersten Tag im Gastland
als Entsendung zu qualifizieren. „Damit übernehmen die
Entscheidungsträger unsere aus der betrieblichen Praxis entwickelten
Vorschläge für effiziente und unbürokratische Transportabläufe
innerhalb der EU“, so Klacska weiter.

Um bessere Kontrollen zu ermöglichen und Lohndumping zu
verhindern, müssen voraussichtlich ab Ende 2024 alle Lkw und Busse im
internationalen Verkehr mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der
Version II ausgerüstet sein, der zusätzlich auch jeden Grenzübertritt
automatisch aufzeichnet.

„Wir appellieren nun an alle EU-Abgeordneten, diesen Schritt in
die richtige Richtung zu unterstützen, damit die endgültigen
Regelungen so bald wie möglich in Kraft treten können“, so Klacska
abschließend. Eine Abstimmung im Plenum des Parlaments ist für
Dezember geplant. (PWK843/DFS)

Bundessparte Transport und Verkehr
Dr. Erik Wolf
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