
Ausbau des Ökostroms erfolgt künftig fairer und effizienter
WKÖ begrüßt Eckpunkte des neuen Ökoenergierechts – Anliegen der Wirtschaft berücksichtigt – Effizienzsteigerung bei Förderungen dringend erforderlich
Wien (OTS) – „Die Bundesregierung hat ein umfassendes Konzept zur
Neuausrichtung des Ökoenergieausbaus in Österreich vorgelegt. Darin
sind die wesentlichen Anliegen der Wirtschaft ebenso berücksichtigt
wie die Marschrichtung zur weitgehenden Abdeckung der Stromversorgung
durch erneuerbare Quellen“, begrüßt Stephan Schwarzer, Leiter der
Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer
Österreich, den heutigen Ministerratsbeschluss.
Ökostromproduzenten bewegen sich künftig wie alle Unternehmer am
Markt, sind selbst für ihre Vermarktung verantwortlich und müssen
Vorsorge treffen, damit der erzeugte Strom auch wirklich beim Kunden
ankommt. Dafür erhalten sie variable Marktprämien statt starrer
Einspeisetarife. „Sie werden nicht von staatlichen Budgets, sondern
von allen österreichischen Haushalten und Betrieben finanziert, die
aus dem Netz Strom beziehen. Diese haben daher Anrecht darauf, dass
mit ihren Beiträgen sorgsam umgegangen wird und die sichere
Versorgung auch während des Umbaus zu einem ökobasierten Stromsystem
vollumfänglich garantiert ist“, so Schwarzer.
Zwtl.: Wettbewerb um Förderungen
Im Wettbewerb um Förderungen kommen künftig jene Bieter zum Zug,
die den Ökostrom zu den geringsten Kosten produzieren können.
Erhöhungen für ungünstige Lagen sind im Unterschied zu Deutschland
nicht vorgesehen, die besten Standorte sollen das Rennen machen. Alle
Ökostromarten stehen auch zueinander im Wettbewerb, damit
Kostenvorteile rasch weitergegeben werden. „Es braucht sich aber
niemand sorgen, auf der Strecke zu bleiben, denn es werden alle
Ökostromarten gebraucht werden“, betont Schwarzer.
Die Neuordnung der Förderung, die von der WKÖ schon seit langem
gefordert wurde, soll von einer Deregulierung des
Energiewirtschaftsrechts und einer Bereinigung des
Energieabgabenrechts unterstützt werden.
Zwtl.: Verbraucher wird zum Investor
Die Wirtschaft wird künftig mehr als bisher selbst in
Solarstromanlagen investieren, da die Eigenstromsteuer 2020 fallen
wird. Damit werden diese Investitionen so attraktiv, dass sie sich
schon bald über die Lebenszeit der Anlage rechnen werden, dies ist
deutlich kostengünstiger als die bisherige Förderung von Strom, der
ins Netz eingespeist wird.
Neue Geschäftsmodelle werden möglich werden, z.B. das Pooling
mehrere Betriebe, der Austausch von Strom zwischen benachbarten
Betrieben und das sogenannte Demand Side Management. Darunter
versteht man die planmäßige Stützung des Netzes durch Gewerbe- und
Industriekunden in Engpasssituationen, zum einen durch
Stromproduktion, zum anderen durch Lastabwurf (Abnahmeverzicht). Dazu
sollen faire Entgelte festgelegt werden. Dies ist im Interesse aller
Verbraucher, da so die in letzter Zeit stark gestiegenen Gesamtkosten
der Netzstabilität wieder gesenkt werden können. Die Digitalisierung
macht es möglich, dass Strom dort ist, wo er gebraucht wird und nicht
dort, wo er Kosten verursacht.
Zwtl.: Getrenntes zusammenzuführen hilft sparen
Produktion zu fördern ist sinnlos, wenn der Strom mangels Leitung
und Speicher gar nicht beim Konsumenten ankommt. Daher kommt nun die
Sektorenkopplung, Strom- und andere Sektoren werden verknüpft.
Beispiel: Weht an einem sonnigen Sommertag ein kräftiger Wind, fällt
temporär mehr Wind- und Sonnenstrom an, als gebraucht wird. Dieser
Überschuss wird in Form von Methan oder Wasserstoff konserviert.
Dreht sich die Situation um, fließt aus dem Speicher Strom ins Netz.
Oder das erzeugte Gas substituiert im Gasnetz fossiles Gas und
reduziert so die CO2-Emissionen des Gebäudesektors.
„Die WKÖ freut sich, dass viele ihrer Vorschläge im detaillierten
Konzeptpapier der Bundesregierung Niederschlag gefunden haben. Auf
dieser Grundlage wird es möglich sein, ein faires und ausgewogenes
Gesetzespaket zu schnüren, das Fehler der Vergangenheit bereinigt.
Auf diese Weise wird der eingeschlagene Weg zur Ökostromversorgung
bei wesentlich geringerer Belastung der Konsumentinnen und
Konsumenten als bisher fortsetzt“, so Schwarzer abschließend.
(PWK847/DFS)
Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
Univ.Doz.Dr.Mag. Stephan Schwarzer
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