
EVZ ist Österreichs Geoblocking-Kontaktstelle
Erster Ansprechpartner bei Diskriminierung im Handel
Wien (OTS) – Seit dem 3. Dezember 2018 gilt EU-weit die
Geoblocking-Verordnung. Sie verbietet die Diskriminierung von
Konsumenten aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzes bei
grenzüberschreitenden Einkäufen – online und offline. Das Europäische
Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich informiert darüber als die neue
nationale Kontaktstelle für Konsumenten.
Was ist die Geoblocking-Verordnung?
Die Geoblocking-Verordnung soll Konsumenten und Unternehmen mehr
Möglichkeiten innerhalb des Europäischen Binnenmarktes bieten. Sie
soll verhindern, dass mögliche Kunden bei Händlern in anderen
Mitgliedsstaaten aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzes
keine Produkte oder Dienstleistungen erwerben können. Mit Geoblocking
werden folgende Praktiken von Onlinehändlern bezeichnet: Konsumenten
wird der Zugriff auf Websites verwehrt, Konsumenten können zwar auf
die Website zugreifen, aber keinen Kauf abschließen und Konsumenten
können nur mit der Bankomatkarte oder Kreditkarte eines bestimmten
Landes bezahlen. „Geo-Diskriminierung“ kann auch vorkommen, wenn
Konsumenten „offline“ einkaufen wollen, indem ihnen ein Händler in
seinem Geschäftslokal den Kauf eines Produktes oder einer
Dienstleistung nur unter anderen Bedingungen als einheimischen Kunden
anbietet oder gänzlich verweigert.
Ausnahmen der Verordnung
Die Geoblocking-Verordnung ist für manche Produkte und
Dienstleistungen nicht anwendbar. Für diese gelten andere
EU-Vorschriften. Das sind zum Beispiel Transportleistungen (Bahn,
Bus, Schiff und Flug), Finanzdienstleistungen, audio-visuelle Inhalte
und Kleinunternehmen bis zu einem Jahresumsatz von nicht mehr als
30.000 Euro netto.
Zugang zu Websites
Die Verordnung verbietet, dass Konsumenten der Zugang zu einer
Website verwehrt wird. Konsumenten dürfen auch nicht auf eine andere
Website umgeleitet werden, ohne dem vorher ausdrücklich zugestimmt zu
haben. Dadurch wird die Preistransparenz erhöht, da Konsumenten die
verschiedenen nationalen Websites eines Anbieters vergleichen können.
Weiters dürfen Händler den Verkauf eines Produktes an einen
Konsumenten in einem anderen Mitgliedsstaat nicht verweigern.
Allerdings sind sie nicht verpflichtet, auch eine Lieferung
anzubieten. Dienstleistungen vor Ort, wie z. B. Konzerte oder der
Eintritt in einen Freizeitpark, müssen für alle EU-Bürger zu
denselben Bedingungen (Preis etc.) erbracht werden, unabhängig von
ihrer Herkunft oder ihrem Wohnsitz.
Problem-Behandlung
Jeder Mitgliedsstaat richtet zumindest eine Stelle ein, die
Konsumenten bei entsprechenden Konflikten mit Händlern unterstützt.
Sie klärt Verbraucher über ihre Rechte auf, interveniert bei dem
Unternehmen in dem anderen Mitgliedsstaat oder verweist an andere
Einrichtungen, falls der Fall nicht direkt gelöst werden kann. In
Österreich wurde das EVZ mit dieser Aufgabe betraut. Alle Kanäle zur
Beschwerde-Einreichung sind unter
[http://europakonsument.at/de/page/kontakt]
(http://europakonsument.at/de/page/kontakt) zu finden.
SERVICE: Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf
[http://europakonsument.at/de/geoblocking]
(http://europakonsument.at/de/geoblocking).
Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ)
Pressestelle
01/588 77-256
presse@europakonsument.at
www.europakonsument.at
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