Ärztekammer begrüßt Sonderklassegebühren für ambulante Leistungen

Gesetz passt sich der medizinischen Wirklichkeit an – Weismüller: „Keine Bevorzugung von Patienten“

Wien (OTS) – Der Gesundheitsausschuss des Nationalrates hat kürzlich
eine Novelle zum Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG)
beschlossen. Damit werden Sonderklassegebühren für jene ambulanten
Leistungen ermöglicht, die bisher stationär durchgeführt wurden.
Wolfgang Weismüller, Vizepräsident und Obmann der Kurie angestellte
Ärzte der Ärztekammer für Wien, begrüßt die Novelle, „die damit die
ambulante Versorgung wieder auf den neuesten medizinischen Stand
bringt“. ****

Wörtlich heißt dazu in den Erläuterungen des Gesetzes: „Zur
Unterstützung der Umsetzung des spitalsambulanten Abrechnungsmodels
(Abrechnungsmodells, Anm.) haben die Länder die Möglichkeit, die
Einhebung von Sonderklassegebühren für jene Leistungen vorzusehen,
die bisher stationär erbracht und für die die Verrechnung von
Sonderklassegebühren möglich war, die nunmehr auf Grund des
spitalsambulanten Abrechnungsmodells ambulant zu erbringen sein
werden. Der Einhebung solcher Sondergebühren haben adäquate
Leistungen gegenüber zu stehen.“

Für Weismüller war dieser Schritt längst überfällig, können doch
viele Leistungen, die aufgrund des medizinischen Fortschritts
mittlerweile ambulant erbracht werden, auch tatsächlich so abgegolten
werden. Die gesetzliche Lage passe sich damit lediglich an den
medizinischen Alltag in den Spitälern an, eine Bevorzugung von
Patienten mit Sonderklasse werde es aus Sicht der Kurie nicht geben.
Schon bisher wurden tagesklinische Leistungen de facto ambulant
erbracht. Die jetzige Aufregung sei daher unverständlich.

„Zudem wird damit verhindert, dass künftig ambulante Leistungen an
Privatversicherten nur in Privatspitälern erbracht und öffentliche
Spitäler für Ärztinnen und Ärzte sowie Patienten unattraktiv werden“,
streicht Weismüller weitere positive Effekte der neuen Regelung
heraus. Aber scheinbar wollen diejenigen, die gegen diese Regelung
sind, die Privatspitäler exklusiv stärken, „was von der Ärzteschaft
strikt abgelehnt wird“. (ast)

Ärztekammer Wien
Mag. Alexandros Stavrou
(++43-1) 51501/1224
stavrou@aekwien.at
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