Bund-Länder-Vereinbarung zur Elementarpädagogik besiegelt

15a-Vereinbarung inkl. Kopftuchverbot in Kindergarten mehrheitlich im Bundesrat beschlossen, einzig Grüne stimmten dagegen

Wien (PK) – Die 15a-Vereinbarung über die Finanzierung für die
Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 passierte heute schließlich mit
den Stimmen der ÖVP, FPÖ und SPÖ den Bundesrat. Mit der
Bund-Länder-Vereinbarung über den quantitativen und qualitativen
Ausbau der Elementarpädagogik werden vom Bund jährliche Mittel in der
Höhe von 125 Mio. € für das Kindergartenjahr 2018/19 sowie jeweils
142,5 Mio. € in den Jahren 2019/20 bis 2021/22 zur Verfügung
gestellt, von den Ländern kommen rund 38 Mio. € pro Jahr.

Ein viel diskutierter Aspekt des Beschlusses ist die verbindliche
Vermittlung der Grundrechte inklusive eines Kopftuchverbots in
Kindergärten. Weitere Maßnahmen sind der Ausbau des Kinderbildungs-
und Betreuungsangebots für die unter Dreijährigen, die
Weiterentwicklung der einheitlichen Qualifikation der Tagesmütter und
-väter, die Intensivierung der sprachlichen Frühförderung sowie die
weitere Finanzierung zur Beibehaltung der einjährigen
Kindergarten-Besuchspflicht vor dem Schuleintritt. Übergeordnetes
Ziel ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und
die Bereitstellung eines bedarfsgerechten (ganzjährigen, ganztägigen)
Betreuungsangebots für Kinder im Bereich der Elementarpädagogik.

Das Gesetz tritt rückwirkend per 1. September 2018 in Kraft, womit
drei bisherige 15a-Vereinbarungen (betreffend Sprachförderung, Ausbau
des institutionellen Angebots, Gratiskindergartenjahr)
zusammengeführt werden.

Bogner-Strauß: Erleichterung für Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Wie bereits im letzten Nationalratsplenum betonte Bundesministerin
für Frauen, Familien und Jugend, Juliane Bogner-Strauß, dass „gut
Ding Weile brauche“. Mit der 15a-Vereinbarung sei nun aber ein guter
Abschluss der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern gelungen. Dafür
bedankte sie sich bei den Bundesländern, sowie beim Bundesrat für die
guten Diskussionen im letzten Jahr. Grundlegendes Ziel sei es, Eltern
zu ermöglichen, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Da
das erste Kindergartenjahr bereits von 96% und das zweite von 98% der
Kinder besucht werde, liege der Fokus der Vereinbarung beim Ausbau
der Einrichtungen für unter Dreijährige, erklärte die Ministerin. Die
Bund-Länder-Vereinbarung schaffe nun außerdem Planungssicherheit,
somit sei man einem Wunsch der Bundesländer nachgekommen. Dabei
stellte sie klar, dass es sich um eine Anschubfinanzierung des Bundes
handle. Dass es zu keiner Verbesserung bezüglich eines einheitlichen
Betreuungsschlüssels kam, sei hauptsächlich am Bundesland Wien
gelegen, so Bogner-Strauß.

ÖVP betont gesamtgesellschaftliche Bedeutung sprachlicher
Frühförderung

Für Martina Ess (ÖVP/V) hat Familienpolitik oberste Priorität, weil
sie sowohl Mütter, Väter, Kinder als auch PädagogInnen betreffe. Dass
nun drei 15a-Vereinbarungen „sinnhafterweise zu einer verschlankt“
wurden, begrüße sie sehr. Mit der Zurverfügungstellung entscheidender
finanzieller Mittel setze die Vereinbarung nämlich laut der
Bundesrätin genau da an, wo es Kinder und Familien am Dringendsten
bräuchten. Dabei hob sie insbesondere die Bedeutung der sprachlichen
Frühförderung hervor. Da der Kindergarten die erste
Bildungseinrichtung darstelle, wäre es wichtig, dass Kinder schon
hier Deutsch zu beherrschen lernen, um ihnen einen besseren
Schulstart zu ermöglichen. „Die ganze Gesellschaft profitiert
nachhaltig davon, wenn unsere Kinder die deutsche Sprache früh
lernen“, sagte Ess. Außerdem sehe sie es als großen Vorteil an, dass
die Bundesländer die finanziellen Mittel künftig flexibel und
bedarfsgerecht einsetzen können. Auch ihr Fraktionskollege Ferdinand
Tiefnig (ÖVP/OÖ) betrachtete es als besonders sinnvoll, die deutsche
Sprache früh zu fördern. Immerhin würden Kinder viel schneller lernen
und in sprachlichen Kompetenzen vorankommen als Erwachsene, meinte
er. Die elementare Bildung sei das „Fundament für Kinder, die wie
Pflanzen wachsen, um in Zukunft den Herausforderungen des Lebens
gewachsen zu sein“, sagte Tiefnig. Vor allem für den ländlichen Raum
sei es bedeutsam, dass eine gute Ausbildung für Tageseltern und die
notwendigen Betreuungsmöglichkeiten sichergestellt sind. Beide
ÖVP-Bundesräte bedankten sich bei den PädagogInnen für ihre wertvolle
Bildungsarbeit.

FPÖ erfreut über Kopftuchverbot in Kindergärten

Ähnlich positiv sah Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ/OÖ) den Beschluss.
Durch die Zusammenfassung der drei früheren 15a-Vereinbarungen
könnten Gemeinden die finanziellen Mittel nun flexibler einsetzen,
was durch den Ausbau elementarer Bildungseinrichtungen eine bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeute. Die Kinderbetreuung
könnte man durch flexiblere Öffnungszeiten nun besser an die
Bedürfnisse der Eltern anpassen, meinte Ecker. Ein wichtiger Schritt
sei für sie auch, dass die sprachliche Frühförderung Priorität
bekommt. Das Kopftuchverbot in Kindergärten begrüße sie sehr, da
dieses „Eingeengt-Sein“ beim Tragen eines Kopftuchs im Kindesalter
ein Leben lang bestehen bleiben würde. Auch Georg Schuster (FPÖ/W)
zeigte sich über den Gesetzesbeschluss und somit die Absicherung der
Finanzierung der kommenden Kindergartenjahre erfreut. Der Wiener
Bundesrat betonte die Bedeutung der Sprachförderung, der seiner
Ansicht nach in der Bundeshauptstadt besondere Relevanz zukomme.
Nicht nur sei es in Wien sowohl in den öffentlichen als auch in den
privaten Kindergärten eine Herausforderung, einen Platz im Wohnbezirk
zu bekommen, außerdem liege die „Anzahl nicht deutschsprachiger
Kinder bei gefühlten 85%“, sagte Schuster. Mit dem Kopftuchverbot
werde das Kopftuch, welches er als Symbol der Unterdrückung versteht,
„nun endlich aus den Kindergärten verschwinden“, sagte er außerdem.

Zustimmung von SPÖ trotz Kritik an Rahmenbedingungen

SPÖ-Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) kam in den 200
Einrichtungen der Kinderfreunde, die sie regelmäßig besuche, noch
kein einziges Kind unter, das Kopftuch trage, trotzdem werde sie der
15a-Vereinbarung zustimmen, weil es höchste Zeit für die
Finanzierungszusage sei, auf die die Bundesländer und Gemeinden
bereits warten. Außerdem würde das, was nun im Wertekatalog
festgeschrieben ist, ohnehin bereits seit dem Bildungsrahmenplan 2009
umgesetzt werden, so Pruner. Um Elementarbildung nachhaltig zu
gestalten, müsste man noch viel mehr Geld zur Verfügung stellen und
die Rahmenbedingungen verbessern, kritisierte sie. Ein einheitliches
Bundesrahmengesetz wäre nötig. Jetzt, wo die Finanzierung geklärt
ist, könnte man sich inhaltlich mit der einheitlichen Qualität der
Ausbildung, der Gestaltung der Öffnungszeiten sowie einem besseren
Betreuungsschlüssel auseinandersetzen, meinte sie. Auch Korinna
Schumann (SPÖ/W) meinte, dass die PädagogInnen die Inhalte des
Wertekatalogs schon längst umsetzen würden, die Rahmenbedingungen
seien aber alles andere als ideal. Nach wie vor sehe sie Probleme bei
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – insbesondere im ländlichen
Raum. Dafür sei eine wirkliche Ausbauoffensive für
Kinderbetreuungseinrichtungen für sowohl unter als auch über
Dreijährige nötig. Noch immer würde jede zweite Frau in Österreich
nur Teilzeit arbeiten, und das nicht immer freiwillig, sondern weil
die Möglichkeit zur Kinderbetreuung nicht gegeben sei, meinte
Schumann. Zudem kritisierte sie die Streichung des Paragraphen zur
Aufgabenorientierung durch eine Novelle im Finanzausgleichsgesetz.

Keine Zustimmung seitens der Grünen

Als einzige Bundesratsfraktion lehnten die Grünen den Beschluss zur
15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die
Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 ab. Die „leidige Symbolpolitik
der Bundesregierung“ hätten sie satt, sagte Bundesrat David
Stögmüller (Grüne/OÖ). Er meinte, dass die Bundesländer damit bewusst
unter Druck gesetzt werden, weil sie auf die Bund-Länder-Vereinbarung
in finanzieller Hinsicht angewiesen seien. Er appellierte an die
Bundesregierung, an einem durchgängigen Bildungssystem zu arbeiten,
mit kleineren Gruppengrößen, einem besseren Betreuungsschlüssel und
einheitlichen Qualitätsstandards. Auch sollte man über ein zweites
verpflichtendes Kindergartenjahr reden. Zum Thema Kopftuchverbot
merkte Stögmüller an, dass er zwar kein Freund der Zurschaustellung
religiöser Symbole sei, jedoch sollte man seiner Ansicht nach nicht
ein Verbot für eine einzelne Religion verabschieden, sondern auch
über das Tragen von Kreuzen, Kippas und Kopfbedeckungen an sich
diskutieren. (Fortsetzung Bundesrat) fan

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