
Schutz vor krebserzeugenden Arbeitsstoffen
Die zweite und die dritte Änderung der Karzinogenerichtlinie setzen neue Maßstäbe für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Wien (OTS) – Beim Rat am 6. Dezember 2018 konnte zum Schutz von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Arbeit zur 3. Änderung
der Karzinogene-Richtlinie eine politische Einigung (allgemeine
Ausrichtung) im Rat erzielt werden.
Der Schutz vor krebserzeugenden Arbeitsstoffen ist ein großes Ziel
der europäischen Politik im Arbeitnehmerschutz. Trotz vieler
Anstrengungen erkranken nach wie vor zu viele Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in der EU an dieser Krankheit. Studien gehen davon aus,
dass jedes Jahr in Europa über 100.000 Menschen an arbeitsbedingten
Krebserkrankungen sterben. Mit der dritten Änderung der
Karzinogene-Richtlinie wird ein weiterer wichtiger Meilenstein
gesetzt, um die Arbeitsplätze im Europa sicherer und gesünder zu
machen.
Schon im vergangenen Jahr wurden mit der ersten
Änderungsrichtlinie und während des österreichischen Ratsvorsitzes im
2. Halbjahr 2018 mit der zweiten Änderungsrichtlinie große
Anstrengungen unternommen, den Schutz vor krebserzeugenden
Arbeitsstoffen zu verbessern. Insgesamt sollen für bis zu fünfzig
Stoffen oder Stoffgemischen Arbeitsplatzgrenzwerte festgelegt werden.
In dieser dritten Welle sind es konkret fünf: Cadmium, Beryllium,
Arsensäure und deren Verbindungen, Formaldehyd du MOCA
(4,4‘-Methylen-bis(2-chloranilin). Die Europäische Kommission geht
davon aus, mit der Einführung dieser Maßnahme über eine Million
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa besser zu schützen.
Insbesondere die Zahl der Menschen, die gegenüber Formaldehyd
exponiert sind, ist beachtlich.
Bundesministerin Beate Hartinger-Klein zeigt sich sehr zufrieden,
dass unter österreichischem Ratsvorsitz eine politische Einigung
zwischen den Regierungen gefunden wurde: „Wir haben uns sehr dafür
eingesetzt, den legislativen Prozess voranzutreiben. Nur durch die
Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen können wir ein
einheitliches Schutzniveau für alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer erreichen und somit langfristig das Auftreten von neuen
arbeitsbedingten Krebserkrankungen verhindern. Diese Richtlinie ist
ein weiteres Puzzleteil für das Europa, das schützt.“
Die im Rat erzielten Ergebnisse zur dritten Änderung der
Karzinogene-Richtlinie sind in der Folge noch mit dem Europäischen
Parlament abzustimmen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
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