
Asyl: Evangelische Generalsynode fordert von Regierung Fortbestand der unabhängigen Rechtsberatung
Kritik an Plänen für im Innenministerium angesiedelte Beratungsagentur
Wien (OTS) – Eine Resolution über das „Grundrecht auf ein faires
Asylverfahren und eine unabhängige Rechtsberatung“ hat die
Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich in
ihrer Sitzung vom Samstag, 8. Dezember, einstimmig verabschiedet.
Darin appelliert das höchste gesetzgebende Gremium der Evangelischen
Kirche A.u.H.B. in Österreich an die Bundesregierung: „Bringen Sie
den Rechtsstaat nicht durch die Aushöhlung fundamentaler
Menschenrechte für Schutzsuchende Menschen in Gefahr und erhalten Sie
die Unabhängigkeit der Rechtsberatung.“
„Mit großer Besorgnis“ sieht die Generalsynode auf die Pläne der
Bundesregierung, eine eigene Bundesagentur einzurichten, die die
Rechtsberatung in Asylverfahren – zum Beispiel bei erstinstanzlich
negativen Asylbescheiden – übernehmen solle. Diese Agentur soll im
Innenministerium angesiedelt sein. „Der Interessenskonflikt ist
offensichtlich“, urteilt die Generalsynode: „Denn Bedienstete eines
Ministeriums würden Menschen beraten und vertreten, dessen eigene
Behörde – in diesem Fall das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
(BFA) – zuvor ihre Anträge negativ beschieden hat.“
Bislang wurde die Rechtsberatung und Rechtsvertretung von
gemeinnützigen Nichtregierungsorganisationen wie der Diakonie oder
der Caritas durchgeführt. In der Resolution wird auch auf die hohe
Fehlerquote in den Entscheidungen des BFA hingewiesen: 42,4 Prozent
der negativen Asylbescheide des BFA würden im weiteren
Verfahrensverlauf wieder aufgehoben: „Wenn die rechtliche Vertretung
von Asylsuchenden einer Bundesagentur des Innenministeriums
übertragen wird, wächst die Gefahr, dass solche rechtswidrige
Entscheidungen nicht mehr revidiert werden, weil die Betroffenen
keinen Zugang zu einem wirksamen Rechtsschutz haben.“ Die geplante
Maßnahme sei einmalig in der Europäischen Union und „mit den
Grundrechten der Union nicht in Deckung zu bringen“. Gerade im
Asylverfahren, in denen jede falsche Entscheidung schwerste Folgen
haben kann, müsse auf richtige Entscheidungen geachtet werden.
Der Zugang zu wirksamem Rechtsschutz sei ein grundlegendes
rechtsstaatliches Prinzip. „Den Rechtsschutz gerade in einem so
grundrechtssensiblen Bereich zu beschneiden, fügt dem
österreichischen Rechtsstaat schweren Schaden zu“, hält die
Generalsynode fest.
Den Wortlaut der Resolution [finden Sie hier]
(https://evang.at/wp-content/uploads/2018/12/181208_generalsynode_res
olution_rechtsberatung.pdf).
epdÖ
Dr. Thomas Dasek
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