
Ambulante Sonderklasse verhindert Abwanderung in Privatspitäler
Keinesfalls gehe es um „VIP-Ambulanzen“ oder „Fast Lanes“ – Szekeres fordert Parlamentsparteien auf, dem Entwurf der Bundesregierung zuzustimmen
Wien (OTS) – Eine ambulante Sonderklasse ist notwendig, um zu
verhindern, dass sonderklasseversicherte Patientinnen und Patienten
zukünftig in Privatspitäler abwandern. Insofern sei die ambulante
Sonderklasse auch ein Instrument dafür, eine Zwei-Klassen-Medizin in
Österreich zu verhindern. Darauf wies Ärztekammerpräsident Thomas
Szekeres anlässlich der aktuellen Debatte rund um die Honorierung von
tagesklinischen Leistungen hin. Keinesfalls gehe es darum,
„VIP-Ambulanzen“ oder „Fast Lanes“ zu positionieren. ****
Der Hintergrund: Durch den Fortschritt der Medizin werden immer
mehr Leistungen, vor allem in der Augenheilkunde, der Onkologie, der
Nuklearmedizin und der Orthopädie, die früher stationär erbracht
wurden, inzwischen ambulant erbracht, was für alle Patientinnen und
Patienten eine wesentliche Verbesserung darstellt. Dies betrifft
unter anderem Augenoperationen, Stents sowie weitere einfache
operative und invasive Eingriffe wie Arthroskopien, Hernien et
cetera.
Um diese Leistungen im Interesse der öffentlichen Krankenhäuser,
insbesondere in Wien, auch abrechnen zu können, hat man den Begriff
der „tagesklinischen Leistungen“ geschaffen. Damit wurde verhindert,
sonderklasseversicherte Patientinnen und Patienten stationär
aufnehmen zu müssen – was das System verteuert und zudem nachteilig
für die Patientinnen und Patienten gewesen wäre.
Nun wird im LKF-Verrechnungssystem (Leistungsorientierte
Krankenanstaltenfinanzierung, Anm.) der Begriff „tagesklinisch“ durch
das ersetzt, was es de facto ist, nämlich „ambulant“. Damit aber
braucht es die ambulante Sonderklasse, damit die ambulant erbrachten
und tagesklinisch verrechneten Leistungen in öffentlichen Spitälern
mit den Privatkrankenversicherungen auch weiterhin verrechnet werden
können.
Die Ärztekammer unterstützt daher den Vorstoß der Regierung,
tagesklinischen Leistungen in der Sonderklasse zukünftig auch
ambulant abrechenbar zu machen. Szekeres: „Es geht hier nicht um
spezielle Ambulanzen für betuchte Patientinnen und Patienten, sondern
ausschließlich um die Möglichkeit des Erhalts der bisherigen
Möglichkeiten für öffentliche Spitäler und Ärztinnen und Ärzte.“
Den öffentlichen Spitälern eine ambulante Sonderklasse zu
verbieten, würde nicht nur zu massiven Einnahmenrückgängen für die
Häuser und die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte führen, sondern auch
dazu, dass die Privatkrankenversicherungen diese Leistungen zugunsten
ihrer 1,8 Millionen Versicherten künftig ausschließlich in ihren
Privatspitälern anbieten werden – „was wiederum dazu führt, dass die
Zwei-Klassen-Medizin in Österreich sowie die Trennung von Privat- und
sonstigen Patienten weiter fortschreitet und auch öffentliche
Spitäler für Ärztinnen und Ärzte weniger attraktiv werden“.
Szekeres ist unglücklich darüber, dass eine Maßnahme, die eine
Zwei-Klassen-Medizin verhindern soll, nun als Maßnahme für die
Zwei-Klassen-Medizin politisch diskutiert wird. Er fordert alle
Parlamentsparteien dazu auf, dem Entwurf der Bundesregierung
zuzustimmen und die ambulante Sonderklasse als Ersatz für bisherigen
tagesklinische Leistungen zu unterstützen. (hpp)
Ärztekammer Wien
Dr. Hans-Peter Petutschnig
(++43-1) 51501/1223, 0664/1014222, F:51501/1289
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