
Verkaufsverbot von CBD-haltigen Lebensmitteln und Kosmetika
Das BMASGK weist auf die Rechtslage im Umgang mit Cannabinoid-haltigen Extrakten in Lebensmittel und Kosmetika hin.
Wien (OTS) – Das Bundesministerium für Arbeits, Soziales, Gesundheit
und Konsumentenschutz macht per Erlass nochmals auf die bestehende
Gesetzeslage aufmerksam. Cannabinoid-haltige Extrakte, die zumeist
als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, zunehmend
aber auch in Lebensmitteln wie beispielsweise Süßwaren oder Kuchen
eingesetzt und angeboten werden fallen unter die „Novel-Food“
(Neuartige Lebensmittel) Verordnung der EU und dürfen daher nicht in
Verkehr gebracht werden.
Bei dem Einsatz von Cannabis und daraus hergestellten Extrakten in
kosmetischen Mitteln ist ein Inverkehrbringen auf Grund einer EG
Verordnung ebenfalls untersagt.
Um dem unerlaubten Inverkehrbringen dieser Produkte
entgegenzuwirken erging Anfang der Woche ein Erlass des BMASGK wonach
der Handel dieser Lebensmittel und Kosmetika definitiv nicht erlaubt
ist.
Für pflanzliche Raucherzeugnisse gilt laut TNRSG (Tabak- und
Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz) die gesetzliche
Melde- und Kennzeichnungsverpflichtungen. Bevor ein Produkt auf den
Markt gebracht wird, oder sich die Zusammensetzung eines Produkts
ändert, müssen dem BMASGK alle Inhaltsstoffe gemeldet werden.
Zwingend einzuhalten ist der im Suchtmittelgesetz geregelte THC
Wert, der die Grenze von 0,3% (die Substanz, die nach dem
Suchtmittelrecht verboten ist und die berauschende bekannte Wirkung
hat) nicht überschreiten darf. Im tabakrechtlichen Kontext ist dieser
Wert auch so auszulegen, als diese nur dann als unterschritten gilt,
wenn der THC-Gehalt auch nach einer im Zuge des Verbrennungsprozesses
erfolgten Umwandlung von THCa in THC die 0,3% nicht übersteigt.
Informationen zum Thema Cannabis und befinden sich auf folgender
Homepage:
[https://www.ages.at/service/sie-fragen-wir-antworten/hanf/]
(https://www.ages.at/service/sie-fragen-wir-antworten/hanf/)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
+43 (1) 71100-86 2456
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