FPÖ-Hafenecker: „Klage gegen Republik ist keine angenehme Angelegenheit, aber notwendiger und richtiger Vorgang“

Wien (OTS) – Der Bundesvorstand der Freiheitlichen Partei Österreichs
reichte eine Klage gegen die Republik Österreich ein, da durch die
vom Verfassungsgerichtshof bestätigten Unregelmäßigkeiten und klaren
Gesetzesverstöße im Rahmen der Stichwahl im
Bundespräsidentenwahlkampf 2016 der Partei ein Mehraufwand und
Schaden von 3,4 Millionen Euro entstanden ist. „Der Finanzreferent
und Wirtschaftsprüfer der FPÖ haben gegenüber dem Parteivorstand und
den Freiheitlichen insgesamt eine Verantwortung zu tragen, Schäden
sind abzuwenden“, betonte der freiheitliche Generalsekretär NAbg.
Christian Hafenecker, MA und führte noch aus, dass ein solcher
Schritt natürlich jeder betroffenen Partei oder wahlwerbenden Gruppe
offen stünde. „Dass eine solche Entscheidung natürlich eine
unangenehme Angelegenheit ist, steht außer Frage – hier ist
Sachlichkeit und eine objektive Betrachtungsweise wichtig. Wir sind
uns sicher, dass unsere unabhängigen Gerichte korrekt entscheiden
werden.“

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