Kickl: Mehr Personal für Kontrollen an Österreichs Staatsgrenzen

Novelle des Grenzkontrollgesetzes – ab 1. Jänner 2019 steht mehr Personal für Grenzkontrollen zur Verfügung

Wien (OTS) – „Ab dem 1. Jänner 2019 werden für die Kontrollen an
Österreichs Staatsgrenzen – zusätzlich zu den bisherigen
Grenzbeamtinnen und -beamten – Verwaltungsbedienstete des
Innenministeriums sowie der Landespolizeidirektionen eingesetzt“,
sagt Innenminister Herbert Kickl. Eine diesbezügliche Novelle des
Grenzkontrollgesetzes wird das Parlament in der Nationalratssitzung
am 11. Dezember 2018 beschließen. „Sinn des Einsatzes von
Verwaltungsbediensteten bei den Grenzkontrollen ist, dass Polizisten
mehr Kapazitäten für andere polizeiliche Tätigkeiten haben. Damit
wird gewährleistet, dass Österreichs Staatsgrenzen noch besser und
effizienter beschützt werden können“, sagt Kickl.

Diese neuen „Grenzkontrollassistenten“ werden eine spezielle
Ausbildung durchlaufen, die 16 Wochen dauern wird. Die Ausbildung
beinhaltet die Schulung der benötigten rechtlichen Materien wie
Dienst-, Straf, Fremden- und Grenzkontrollrecht. Außerdem werden die
persönlichen und sozialkommunikativen Kompetenzen (z.B. angewandte
Psychologie, Menschenrechte, Berufsethik usw.) sowie
situationsadäquate Handlungs-, Wahrnehmungs- und
Reflexionskompetenzen (z.B. Einsatztraining, Erste Hilfe usw.)
geschult.

Nach Abschluss der Basisausbildung ist eine vierwöchige
Praxisphase vorgesehen. Diese dient der Vermittlung des nötigen
dienstbetrieblichen Wissens sowie der weiteren Beurteilung der
persönlichen und fachlichen Eignung für den Aufgabenbereich des
Grenzkontrollassistenten. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung
wird im Zuge eines mündlichen Fachgesprächs nachgewiesen.

Nach Beendigung der Ausbildung dürfen die
„Grenzkontrollassistenten“ die Rechtmäßigkeit der Einreise prüfen und
bei Minderjährigen, ob die Erziehungsberechtigten mit der Ausreise
einverstanden sind. Zudem obliegt ihnen die Identitätsfeststellung
durch Vergleich biometrischer Daten sowie die Prüfung der
Authentizität von Reisedokumenten. Weiterführende Amtshandlungen –
wie eine Zurückweisung oder Festnahme – dürfen weiterhin nur
Polizisten durchführen. Gibt es Widerstand, müssen sich die
„Grenzkontrollassistenten“ ebenfalls an die Polizei wenden.

Ein wesentlicher Grund für die Verwendung von
Verwaltungsbediensteten als „Grenzkontrollassistenten“ liegt in den
Passagierzahlen am Flughafen Wien-Schwechat, die in den vergangenen
Jahren deutlich angestiegen sind. Der Anstieg der Passagierzahlen
führte zu einem stetig wachsenden Mehraufwand für die Polizei bei der
Grenzkontrolle.

Auf dem Flughafen Wien-Schwechat stieg das Passagieraufkommen im
September 2018 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 10,9
Prozent auf 2.696.340 Reisenden an. Etwa ein Drittel der Reisenden
sind grenzkontrollpflichtig.

Zusätzlich gibt es im Bereich der Grenzkontrollen deutlich mehr
Personal- Ressourcen, etwa durch neue gesetzliche Regelungen wie dem
Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) sowie
dem Entry Exit System (EES).

Bundesministerium für Inneres
Christoph Pölzl, BA BSc
Pressesprecher des Ministeriums
+43 (0) 1-531 26 – 2040
christoph.poelzl@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at

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