
Protest: VGT fordert von BH Konsequenzen zu Waldverwüstung im Mayr-Melnhof Gatter
Zusätzlich Termin VGT-Amtshaftungsklage gegen dieselbe BH Salzburg-Umgebung: Landesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass Mayr-Melnhof Kamera mit Gewalt entwendet hat
Wien (OTS) – * Prozesstermin: Dienstag 18. Dezember 2018, 13 Uhr, Landesgericht
Salzburg, Rudolfsplatz 2, Saal 103
Das Landesverwaltungsgericht hat unzweideutig festgestellt, dass
Maximilian Mayr-Melnhof als Jagdaufseher und damit Beamter der BH
Salzburg-Umgebung einem Tierschützer eine Videokamera rechtswidrig
mit Gewalt entwendet hat. Auf die Forderung des VGT, diese Kamera nun
zurück zu geben, verweigerte die BH diese Selbstverständlichkeit,
offenbar mit Rücksicht auf den Gewalttäter Mayr-Melnhof, den man ja
in Salzburg generell mit Samthandschuhen anfasst. Deshalb rastet er
vermutlich auch gleich aus, wie das Landesverwaltungsgericht Salzburg
festgestellt hat, wenn ihm einmal jemand widerspricht und ihn
kritisiert. So besagt das Urteil ja auch eindeutig und rechtskräftig,
dass Mayr-Melnhof den Tierschützer sowohl körperlich als auch in
seiner Menschenwürde verletzt hat, dass er vor Gericht die Unwahrheit
gesagt hat und dass er ein Beweismittel fingiert hat. Deshalb musste
der VGT nun die BH via Amtshaftung auf Herausgabe der Kamera klagen.
Der Prozess findet am Dienstag dem 18. Dezember 2018 am Landesgericht
Salzburg statt.
Daneben hat der VGT die Waldverwüstung im Jagdgatter Mayr-Melnhof,
die für jeden Menschen, der auch nur ein bisschen Fachverstand in
Forstfragen hat, sofort offensichtlich ist, bei derselben BH
angezeigt. Wenn diese BH Mayr-Melnhof schon bei seinen Gewalttaten
deckt, steht zu befürchten, dass sie auch seine Waldverwüstung am
liebsten nicht verfolgen würde. Daher protestierte der VGT direkt vor
der BH, um sie an ihre Verpflichtung zu erinnern, den Wald im Sinne
der Allgemeinheit und nach § 16 Forstgesetz zu schützen.
VGT-Obmann Martin Balluch: „Jeder Mensch, der seinen Wald so
zurichtet, wie Mayr-Melnhof die Antheringer Au, würde sofort
behördlich belangt und bestraft. Die Zustände dort sind ja seit
langem bekannt, insbesondere durch zwei Fachgutachten der Salzburger
Landesregierung von 2014 und 2015. Nur bei Mayr-Melnhof gehen
offenbar die Uhren anders, da herrschen noch feudalähnliche Zustände,
da getraut sich niemand einzuschreiten und den Rechtszustand wieder
herzustellen.“
VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
Tel.: 01 929 14 98
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